1. Wir beantworten jede Frage in ca. 10 Minuten.

    Klicke hier um deine Frage zu stellen

Wohnung tapezieren bei Auszug?

Discussion in 'Verbraucherschutz' started by BPQ, Jun 8, 2006.

  1. BPQ

    BPQ

    Hi.
    Ich habe letztens im Radio gehört, dass man beim Auszug aus einer Mietwohnung nichtmehr tapezieren muss (es gab dazu wohl ein Gerichtsurteil)
    Leider habe ich im Netz nichts gefunden. Hat jemand von euch dazu evtl was gehört und kann mir weiterhelfen? DANKE
  2. AW: Wohnung tapezieren bei Auszug?

    Zunächst ist wohl mal wichtig was in Eurem mietvertrag steht...also wie und was ihr bei Auszug zu erledigen habt. Ist es dort eindeutig festgelegt? Dann habt ihr Euch daran zu halten (sofern nichts unzumutbares drin steht), ansonsten schaue doch mal in diesen Link, vielleicht hilft er ein bischen:

    http://www.taz.de/pt/2006/05/13/a0177.1/text
  3. BPQ

    BPQ

    AW: Wohnung tapezieren bei Auszug?

    Das stimmt schon so, nur wie gesagt soll es ein relativ aktuelles Urteil geben, wonach es Mietern nicht vorgeschrieben werden kann, dass sie beim Auszug renovieren
  4. AW: Wohnung tapezieren bei Auszug?

    es ist genau anders als sonne sagt: schreibt der mietvertrag audrücklich vor, alle x jahre zu renovieren (fachgerecht) so ist dieser § nach dem gerichtsurteil ungültig. da mietverträge (war zu mindest bei uns so) oft nach dem muster formuliert sind "§7 Beim Auszug: Sollte die letzte renovierung nach §5 schon x zeit zurückliegen, so ist das vor dem auszug nachzuholen" da sich §7 auf den ungültigen §5 bezieht verliert dieser ebenfalls seine gültigkeit. (die zahlen/formulierungen können variieren).
  5. AW: Wohnung tapezieren bei Auszug?

    Ich kenn zwar kein Gerichtsurteil, aber renovieren vor dem auszug wär meines erachtens nach Sinnlos.
    Denn wenn ich die Wände weiss streiche, will der Nachmieter viel. ne grüne Wand, dann müsste der nochmal renovieren, also vondemher sinnlos :D

    Als wir letzten November in unsere jetzige Whg gezogen sind war auch nichts renoviert, mussten wir selber machen, aber die vormieter hatten auch einen kranken Geschmack was die farben angeht :D
  6. AW: Wohnung tapezieren bei Auszug?

    Das stimmt zwar, allerdings nur für den Fall, daß der Mietvertrag starre Fristenregelungen enthält, der den Mieter ohne Beachtung des Zustandes der Wohnung zur Renovierung zwingen.
    Regelungen, die nur besagen, daß der Mieter die Wohnung (ob beim Auszug aus jener oder allgemein ist unerheblich) renovieren muss, wenn ihr Zustand dies erfordert, sind wirksam (BGH Urt. v. 20.10.2004 - VIII ZR 378/03)

Share This Page