1. Wir beantworten jede Frage in ca. 10 Minuten.

    Klicke hier um deine Frage zu stellen

SOS Wegen Problemen kein erneuter Einzug ins Elternhaus?!

Dieses Thema im Forum 'Hartz 4' wurde von schattenhexe gestartet, 19 Juli 2010.

  1. Guten Morgen!

    Ich habe ein wichtiges Anliegen und hoffe auf schnelle Hilfe.
    Vor 1 1/2 Jahren bin ich wegen erheblichen Problemen in meinem Elternhaus zuhause ausgezogen und mit meinem damaligen Freund zusammen gezogen.
    Nun bin ich von meinem Freund getrennt und da unsere gemeinsame Wohnung auf ihn läuft muss ich leider ausziehen!
    Im moment bin ich notgedrungen bei meiner Schwester untergekommen, allerdings bekommt diese in spätestens vier Wochen ihr zweites Kind und hat dann keinen Platz mehr für mich.
    Nun kann ich aber auf keinen Fall nach Hause zurück, denn das wollen weder meine Eltern noch ich, obwohl genug platz vorhanden wäre.
    Meine Eltern sagen aber auch eindeutig, dass sie nicht wollen, dass ich zuhause wohne.
    Außérdem sind auch noch einige andere gravierende Probleme vorhanden die mir einen Einzug verhindern.
    Ich bekomme bis auf mein Kindergeld bisher keinerlei Unterstützung bin also vollkommen auf meine Eltern angewiesen.
    Ich bin vegetarierin und darauf wird zb in meinem Elternhaus keinerlei Rücksicht genommen, dort gibt es nur fleischhaltige kost und ich hungere dort regelrecht, da ich keine Möglichkeit habe mir vegetarische Kost selber zu kaufen.
    Auch die Flüssigkeitsversorgung ist nicht ausreichend gegeben. Getränke sind manchmal zwei , drei Tage am Stük nicht vorhanden!
    Dazu kommt, dass 24 Stunden am Tag Streit in meinem Elternhaus herrscht, was mich psychisch kaputt macht und ich wenn ich dort war auch tatsächlich so sehr darunter leide, dass ich regelmäßig regelrechte "Heulkrämpfe" bekomme, die ich nicht kontrollieren kann.
    Desweiteren gibt es dort absolut keine Privatsphäre oder den Schutz persönlicher Dinge . In meinem Elternhaus würden mir theoretisch zwei große ,abschließbare Zimmer zur Verfügung stehen! Doch auch wenn die Zimmer abgeschlossen sind, wird die Tür einfach von meinem Bruder ( Er wohnt in meinem Elternhaus) aufgebrochen und persönliche Dinge gestohlen.
    Am Schluß sind auch die Sanitären Anlagen keinerlei ausreichend vorhanden. In der oberen Wohnung ( die mir zur verfügung stehen würde) gibt es kein warmes Wasser und meine Eltern sind auch nicht gewillt das zu ändern.

    Nun ist meine Frage, was ich tun kann, wo ich Hilfe bekommen kann und wie ich da vorgehen muss!
    Ich muss schnellstmöglich Hilfe beantragen und wieder in eine Eigene Wohnung ziehen.
    Danke schon einmal für eure Hilfe

    lg schattenhexe
  2. wolle

    wolle ...ist locker!

    AW: Wegen Problemen kein erneuter Einzug ins Elternhaus?!

    Dein Alter wäre interessant, was machst du? (Schule, Lehre oder Arbeit?)
  3. AW: Wegen Problemen kein erneuter Einzug ins Elternhaus?!

    Oh entschuldigung ich kann mir soviel Mühe geben wie ich möchte, aber vergesse immer irgendwas.... :)
    Also ich bin 21 Jahre alt und zur Zeit leider Arbeitssuchend und habe daher auch keinerlei Einkommen... :(
  4. wolle

    wolle ...ist locker!

    AW: Wegen Problemen kein erneuter Einzug ins Elternhaus?!

    Dann wäre für dich die ARGE in deinem Einzugsbereich der Ansprechpartner. Du solltest dir schnellstmöglich einen Antrag holen und gleich einen Gesprächstermin mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.
    Dort solltest du das Problem mit deinen Eltern ansprechen und dir die Genehmigung für eine entsprechende Wohnung geben lassen.
    Vermutlich wird man sich auf die U25-Regelung berufen und dir eine Wohnung verwehren wollen. Ist der/die Sachbearbeiter,-in einseichtig, wird es keine Probleme geben ansonsten würde ich dir ein ärztliches Attest empfehlen von einem Psychologen, das bescheinigt dann eine Unzumutbarkeit des Einzuges bei den Eltern.
    Ich würde dir auch anraten genauso offen zu sprechen wie hier auch. Abhängig ist aber die Genehmigung des Antrages auch von der finanziellen Stellung deiner Eltern, danach richtet sich dann die Höhe bzw. ob du überhaupt Hilfe erhältst.
    Bei weiteren Fragen stehen Dir hier die User gern mit Rat zur Seite und du solltest dich nicht scheuen, dies zu nutzen.
  5. AW: Wegen Problemen kein erneuter Einzug ins Elternhaus?!

    Was muss ich denn da beantragen?
    Hartz 4???
    Und das mit der finanziellen Situation spielt doch eher weniger eine Rolle oder?
    Ich bin zwar eigentlich der Meinung, das sie nicht genug Einkommen haben , um mir sozusagen "Unterhalt" bezahlen zu müssen, aber selbst wenn dann sagt das nicht aus, dass ich wieder nach Hause MUSS oder?
    Denn sie wollen mich dort ja auch absolut nicht haben.
    Gibt es nicht sogar eine Regelung, dass wenn Kinder länger als 1 Jahr oder so zuhause ausgezogen sind, sie NICHT wieder nach Hause müssen?
    Selbst wenn Platz und Geld vorhanden ist???
    Bin der Meinung das hätte ich auch schon einmal gehört....

    lg und jetzt schonmal danke schattenhexe
  6. wolle

    wolle ...ist locker!

    AW: Wegen Problemen kein erneuter Einzug ins Elternhaus?!

    Die Beantragung ist dann Harz 4, richtig. Zu der von dir genannten Regelung kann ich jetzt auf Anhieb nichts sagen aber in der von dir genannten Situation, sollte es keine Probleme geben. Erstmal schnellstmöglichst die entsprechenden Wege erledigen und dann weitersehn.
  7. Neelix1965

    Neelix1965 German "Soapboxer"

    AW: Wegen Problemen kein erneuter Einzug ins Elternhaus?!

    Hallo schattenhexe,
    Ich würde dir raten, noch vor dem Antrag auf Hartz-IV einen Psychologen aufzusuchen (evtl. sogar einen Arbeitspsychologen). Ziel wäre die Diagnose, dass ein erneuter Einzug bei deinen Eltern deine Arbeitsfähigkeit gefährdet, wegen drohender Depression oder was immer der Doc meint. (vielleicht wäre es sogar ratsam, sich an das Gesundheitsamt zu wenden ... die sind für die Ämter - auf jeden Fall in meiner Stadt - für die amtliche Einschätzung der Arbeitsfähigkeit zuständig und von dieser Arbeitsfähigkeit hängt auch deine Vermittlungsfähigkeit ab)

    Mit diesem Wissen bzw. (falls der Doc sich sicher ist) einem entsprechenden Attest dann zur Antragsstellung bzw. zum zuständigen Fallmanager.

    Das ist nicht als "Trick" gemeint um jemanden zu besch... sondern der Gedanke, dem Sachbearbeiter die Gründe und Beweise zu liefern, die dieser benötigt um eine Entscheidung, die in deinem Sinne ist, seinen Vorgesetzten gegenüber zu begründen.

    Diese Mitarbeiter sind ja auch nur Menschen und brauchen eine gute Begründung, wenn sie von normalen Weg (bis zum 25. Lebensjahr bei den Eltern) abweichen/abweichen wollen.

Die Seite empfehlen