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Verstoß gegen die Menschenrechte und das Grundgesetz?
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Wer ist Weltweit bekannter Rihanna oder marilyn manson
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<p>[quote="yhsaf, post: 490655"]1. Nach eurer Argumentation darf man laut Grundgesetzbuch Artikel 5 Absatz 1 alles zur freien Meinungsäußerung bringen!</p><p>FALSCH, denn es gibt viele weitere Gesetze die dies einschränken! Zum Beispiel Aufhetzung, Geschäftsschädigende Aussagen (auch wenn sie zutreffen! Es ist ein Unterschied zwischen sachlicher Schilderung der Umstände und aufhetzender Ausdrucksweise!!!)</p><p><br /></p><p>2. Der ICCPR ist kein Gesetz sondern ein Pakt. Der Unterschied ist, dass Länder (Deutschland, Amerika, usw.) sich an Pakte anschließen können. Dies bedeutet dass in diesen Ländern Gesetze bestehen müssen die mit dem Pakt übereinstimmen! Kein Mensch der BRD muss sich an den ICCPR halten, nur an die in der BRD geltenden Gesetze!</p><p>Somit würde die Sparkasse München (nachfolgend SpaKaMü genannt) höchstens gegen das Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 verstoßen!</p><p><br /></p><p>3. Weiterhin versucht die SpaKaMü nicht dieses Forum löschen zu lassen, sie fordert lediglich auf - sofern man den Ausführungen des Thread-Initators glauben schenken darf. Somit besteht auch kein verstoß gegen irgendein Gesetz.</p><p>Hätte die SpaKaMü das Forum durch den Anbieter der Hardware (Provider, Hoster, etc.) löschen oder vom Netz nehmen lassen wäre es wahrscheinlich ein Verstoß gegen das Gundgesetz Artikel 5 Absatz 1!</p><p><br /></p><p>4. Der Einführungspost des bereits gelöschten Threads war Geschäftsschädigend sowie eine indirekte Aufhetzung zum Boykott (alá "Geht nicht zur Sparkasse die hassen Ausländer").</p><p><br /></p><p>5. Da ich aus eigener Erfahrung weis das die Sparkasse der größte Mistverein ist: Geht zur HypoVereinsbank oder Deutschen Bank, eröffnet dort ein Konto, überweist den Gesamten Habenbestand auf das neue Konto und Kündigt das Konto bei der Sparkasse.</p><p>Und damit dies nicht als Aufhetzung angesehen wird hier die sachliche Darstellung des Sachverhalts:</p><p>Der Vorfall ereignete sich in meinem Alter von 15 (fünfzehn) Jahren. Ich hatte schon seit einigen Jahren ein Konto bei der Sparkasse (damals Sparkasse Inning, heute Kreissparkasse München-Starnberg). Es war ein Jugendkonto, welches laut gesetzlichen Bestimmungen nicht überzogen werden darf!</p><p>Da ich desöfteren um ein paar DM zu wenig auf dem Konto hatte um eine Abbuchung zu bezahlen drückte die SpaKa ein Auge zu und erlaubte die Überziehung um einige DM bis zu teilweise 25DM.</p><p>Es geschah nun folgendes: ich hatte 80 DM auf dem Konto und es kam eine Abbuchung von 100DM welche allerdings zurückgegeben wurde da die Deckung des Kontos nicht ausreichte. Soweit ist das noch in Ordnung. Ein paar Tage später kam eine andere Abbuchung die 320DM betrug. Diese Abbuchung war rechtswidrig da keine Einzugsermächtigung bestand, dies entzog sich jedoch der Kenntis der SpaKa! Jedoch wurde diese Abbuchung erlaubt sodass mein Jugendkonto mit 240DM überzogen war!</p><p>Als ich Anrief und mitteilte diese Abbuchung zu stornieren sagte man mir dass dies so nicht möglich ist da ich der Firma einfach nur die Einzugsermächtigung entziehen müsste. Als ich mitteilte dass diese Firma überhaupte keine Ermächtigung dazu habe wurde ich gefragt wie, bzw. wieso die Firma dann Geld Abbuchen könnte und würde.</p><p><br /></p><p>Seit diesem Tag ist die Sparkasse für mich gestorben, zumal das Onlinebanking-System sehr billig und Sicherheitstechnisch sehr unsicher aussieht sowie keine nennenswerten Funktionen oder Einstellungsmöglichkeiten bietet.</p><p><br /></p><p>Im Vergleich hierzu bietet die HVB ein überaus geniales, seriöses, übersichtliches und Funktionales OnlineBanking an. Es ist sogar Möglich online Abbuchungen zu stornieren, Daueraufträge einzurichten, Kontoauszuüge auszudrucken sodass das Porto nicht anfällt wenn man diese nicht am Drucker abholt, uvm.</p><p><br /></p><p>P.S. Habe nur den Einführungspost und die letzten fünf Postings gelesen. Sollte der Anwalt der Sparkasse sich wirklich nur per eMail gemeldet haben gilt der gesamte Vorgang als hinfällig da es nahezu unmöglich ist zu beweisen wann und ob die eMail zugestellt wurde! Natürlich wird alles/vieles bei den Providern mitgeloggt, aber ob es auch über Wochen oder Monate hinweg gespeichert wird ist eine andere Frage. Im Normalfall wird es nach 24 Stunden gelöscht!</p><p>Es kann natürlich auch sein dass das o.g. genannte Schreiben ein Fake ist um weiter Aufmerksamkeit (Zugriffe auf die Seite = Einnahmen) zu erzielen. <b>Dies ist jedoch nur ein Gedankengang um das Thema von mehreren Seiten zu beleuchten. Es ist weder bewiesen noch gibt es Verdachtsmomente hierfür!!</b>[/quote]</p><p><br /></p>
[quote="yhsaf, post: 490655"]1. Nach eurer Argumentation darf man laut Grundgesetzbuch Artikel 5 Absatz 1 alles zur freien Meinungsäußerung bringen! FALSCH, denn es gibt viele weitere Gesetze die dies einschränken! Zum Beispiel Aufhetzung, Geschäftsschädigende Aussagen (auch wenn sie zutreffen! Es ist ein Unterschied zwischen sachlicher Schilderung der Umstände und aufhetzender Ausdrucksweise!!!) 2. Der ICCPR ist kein Gesetz sondern ein Pakt. Der Unterschied ist, dass Länder (Deutschland, Amerika, usw.) sich an Pakte anschließen können. Dies bedeutet dass in diesen Ländern Gesetze bestehen müssen die mit dem Pakt übereinstimmen! Kein Mensch der BRD muss sich an den ICCPR halten, nur an die in der BRD geltenden Gesetze! Somit würde die Sparkasse München (nachfolgend SpaKaMü genannt) höchstens gegen das Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1 verstoßen! 3. Weiterhin versucht die SpaKaMü nicht dieses Forum löschen zu lassen, sie fordert lediglich auf - sofern man den Ausführungen des Thread-Initators glauben schenken darf. Somit besteht auch kein verstoß gegen irgendein Gesetz. Hätte die SpaKaMü das Forum durch den Anbieter der Hardware (Provider, Hoster, etc.) löschen oder vom Netz nehmen lassen wäre es wahrscheinlich ein Verstoß gegen das Gundgesetz Artikel 5 Absatz 1! 4. Der Einführungspost des bereits gelöschten Threads war Geschäftsschädigend sowie eine indirekte Aufhetzung zum Boykott (alá "Geht nicht zur Sparkasse die hassen Ausländer"). 5. Da ich aus eigener Erfahrung weis das die Sparkasse der größte Mistverein ist: Geht zur HypoVereinsbank oder Deutschen Bank, eröffnet dort ein Konto, überweist den Gesamten Habenbestand auf das neue Konto und Kündigt das Konto bei der Sparkasse. Und damit dies nicht als Aufhetzung angesehen wird hier die sachliche Darstellung des Sachverhalts: Der Vorfall ereignete sich in meinem Alter von 15 (fünfzehn) Jahren. Ich hatte schon seit einigen Jahren ein Konto bei der Sparkasse (damals Sparkasse Inning, heute Kreissparkasse München-Starnberg). Es war ein Jugendkonto, welches laut gesetzlichen Bestimmungen nicht überzogen werden darf! Da ich desöfteren um ein paar DM zu wenig auf dem Konto hatte um eine Abbuchung zu bezahlen drückte die SpaKa ein Auge zu und erlaubte die Überziehung um einige DM bis zu teilweise 25DM. Es geschah nun folgendes: ich hatte 80 DM auf dem Konto und es kam eine Abbuchung von 100DM welche allerdings zurückgegeben wurde da die Deckung des Kontos nicht ausreichte. Soweit ist das noch in Ordnung. Ein paar Tage später kam eine andere Abbuchung die 320DM betrug. Diese Abbuchung war rechtswidrig da keine Einzugsermächtigung bestand, dies entzog sich jedoch der Kenntis der SpaKa! Jedoch wurde diese Abbuchung erlaubt sodass mein Jugendkonto mit 240DM überzogen war! Als ich Anrief und mitteilte diese Abbuchung zu stornieren sagte man mir dass dies so nicht möglich ist da ich der Firma einfach nur die Einzugsermächtigung entziehen müsste. Als ich mitteilte dass diese Firma überhaupte keine Ermächtigung dazu habe wurde ich gefragt wie, bzw. wieso die Firma dann Geld Abbuchen könnte und würde. Seit diesem Tag ist die Sparkasse für mich gestorben, zumal das Onlinebanking-System sehr billig und Sicherheitstechnisch sehr unsicher aussieht sowie keine nennenswerten Funktionen oder Einstellungsmöglichkeiten bietet. Im Vergleich hierzu bietet die HVB ein überaus geniales, seriöses, übersichtliches und Funktionales OnlineBanking an. Es ist sogar Möglich online Abbuchungen zu stornieren, Daueraufträge einzurichten, Kontoauszuüge auszudrucken sodass das Porto nicht anfällt wenn man diese nicht am Drucker abholt, uvm. P.S. Habe nur den Einführungspost und die letzten fünf Postings gelesen. Sollte der Anwalt der Sparkasse sich wirklich nur per eMail gemeldet haben gilt der gesamte Vorgang als hinfällig da es nahezu unmöglich ist zu beweisen wann und ob die eMail zugestellt wurde! Natürlich wird alles/vieles bei den Providern mitgeloggt, aber ob es auch über Wochen oder Monate hinweg gespeichert wird ist eine andere Frage. Im Normalfall wird es nach 24 Stunden gelöscht! Es kann natürlich auch sein dass das o.g. genannte Schreiben ein Fake ist um weiter Aufmerksamkeit (Zugriffe auf die Seite = Einnahmen) zu erzielen. [B]Dies ist jedoch nur ein Gedankengang um das Thema von mehreren Seiten zu beleuchten. Es ist weder bewiesen noch gibt es Verdachtsmomente hierfür!![/B][/quote]
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