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<p>[quote="Ganzvorsichtig, post: 490499"]<b>Beweise?</b></p><p><br /></p><p>Hier steht Aussage gegen Aussage. Außer den vier Beteiligten gibt es keine Zeugen. Die Beteiligten sind Betroffene und können daher vor Gericht nicht vereidigt werden. Dann würde möglicherweise Eid gegen Eid stehen und das ist nach ZPO unzulässig.</p><p><br /></p><p>Privat aufgesetzte sogenannte "eidesstattliche Versicherungen" sind wirkungslos.</p><p><br /></p><p>Die Abmahnung des Anwalts geschieht "in Wahrnehmung berechtigter Interesssen" und ist keine Nötigung.</p><p><br /></p><p>Der Anwalt hat sich mit dem Begriff "Forum" geirrt. Das könnte eventuell (In Worten: eventuell) seine Abmahnung wirkungslos machen. Die Abmahnung kann aber jeder Zeit wiederholt werden.</p><p><br /></p><p>Wenn der Vorgang sich nicht beweisen läßt (von dritter Seite), wird er als üble Nachrede und Geschäftsschädigung gewertet und kann Schadensersatzforderungen nach sich ziehen.</p><p><br /></p><p>Der Bericht über einen nicht beweisbaren Vorgang wird nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt. Die Beweisbarkeit ist der Dreh- und Angelpunkt in dieser Angelegenheit.</p><p><br /></p><p>Die öffentlichen Aufrufe verschlimmern nur die Situation, weil die Sparkasse dadurch umso mehr gezwungen wird, sich zu wehren.</p><p><br /></p><p>Ich würde den Wortführern dringend empfehlen, nun ihrerseits einen Anwalt zu konsultieren, bevor hier eine Katastrophe entsteht. Ich befürchte, daß in kürzester Frist eine einstweilige gerichtliche Anordnung eintrudeln wird. Die Äußerungen können auch bis zur gerichtlichen Klärung untersagt werden.</p><p><br /></p><p>G.[/quote]</p><p><br /></p>
[quote="Ganzvorsichtig, post: 490499"][b]Beweise?[/b] Hier steht Aussage gegen Aussage. Außer den vier Beteiligten gibt es keine Zeugen. Die Beteiligten sind Betroffene und können daher vor Gericht nicht vereidigt werden. Dann würde möglicherweise Eid gegen Eid stehen und das ist nach ZPO unzulässig. Privat aufgesetzte sogenannte "eidesstattliche Versicherungen" sind wirkungslos. Die Abmahnung des Anwalts geschieht "in Wahrnehmung berechtigter Interesssen" und ist keine Nötigung. Der Anwalt hat sich mit dem Begriff "Forum" geirrt. Das könnte eventuell (In Worten: eventuell) seine Abmahnung wirkungslos machen. Die Abmahnung kann aber jeder Zeit wiederholt werden. Wenn der Vorgang sich nicht beweisen läßt (von dritter Seite), wird er als üble Nachrede und Geschäftsschädigung gewertet und kann Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Der Bericht über einen nicht beweisbaren Vorgang wird nicht durch das Recht auf freie Meinungsäußerung abgedeckt. Die Beweisbarkeit ist der Dreh- und Angelpunkt in dieser Angelegenheit. Die öffentlichen Aufrufe verschlimmern nur die Situation, weil die Sparkasse dadurch umso mehr gezwungen wird, sich zu wehren. Ich würde den Wortführern dringend empfehlen, nun ihrerseits einen Anwalt zu konsultieren, bevor hier eine Katastrophe entsteht. Ich befürchte, daß in kürzester Frist eine einstweilige gerichtliche Anordnung eintrudeln wird. Die Äußerungen können auch bis zur gerichtlichen Klärung untersagt werden. G.[/quote]
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