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Verstoß gegen die Menschenrechte und das Grundgesetz?

Discussion in 'Forum-News' started by chr-krieger, May 9, 2005.

  1. @Mario

    mrkst du nicht selber ,das es hier nur 3 oder 4 Leute gibt , die meiner Meinung nach wissen wovon sie sprechen ??
    und das die dir nur helfen wollen und nicht gegen dich persönlich oder dein Forum sind ??

    ich würde dir lieber empfehlen auf Leute zu achten ,die hier öffentlich von ner Schliessung auf nicht rechtlichem Wege reden !!!wie dieser User
  2. Hier mal an alle!
    Da die banken der meinung sind sie dürfen alles sollten wir doch erst mal etwas tun was sie bestimmt ein wenig ärgert.
    Fordert eure gebühren zurück, mit dem Urteil des BGH vom 05.1997
    ist es unzulässig gebühren für rückbuchung zu nehmen (lastschrift,Überweisung)

    edit on:

    Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen einzelne Bankgebühren oder besser Engelte für nicht zulässig erklärt hat. Dazu zählen zum Beispiel Entgelte für die Nichtausführung von Daueraufträgen oder Überweisungen und für die Rückgabe von Schecks oder Lastschriften wegen mangelnder Deckung des Kontos. Doch immer noch kassieren Banken in solchen Fällen, oder sie verlangen sogenannte "Benachrichtigungsentgelte", "Bearbeitungsentgelte" oder "Schadensersatz". Manchem Bankmanager ist Recht und Gesetz offenbar völlig egal. Wie kann sich ein Bankkunde wehren?
    Schon vor fünf Jahren hat der Bundesgerichtshof dieser Abzockerei einen Riegel vorgeschoben.
    Und dennoch, es gab und es gibt immer noch genug Banken und Sparkassen, die sich dreist darüber hinwegsetzen. Oder sie erfinden immer wieder neue Kostenarten, die z.T. bis heute noch kassiert werden.
    Dabei sind die Urteile des Bundesgerichtshofs eindeutig.

    Nach BGH unzulässig sind u.a. folgende Bankentgelte:
    • für nicht ausgeführte Lastschriften mangels Deckung
    • für nicht ausgeführte Daueraufträge mangels Deckung
    • für die Rückgabe von Überweisungen und Schecks

    Des weiteren unzulässig sind:
    • Entgelte für die Benachrichtigung über nicht ausgeführte Aufträge.

    Und schließlich ist auch eine

    Schadensersatz-Pauschale nicht erlaubt.
    Ob eine Bank bei der Nicht-Ausführung eines Dauerauftrags oder Schecks konkreten Schadensersatz verlangen kann und in welcher Höhe, ist strittig. Bearbeitungs - oder Benachrichtigungsentgelte aber darf sie jedenfalls nicht verlangen.
    Zur Begründung führten die Bundesrichter aus:
    Zwar mache es der Bank Arbeit zu prüfen, ob das Konto gedeckt ist oder nicht. Doch die Prüfung erfolge im Interesse der Bank, sie sei Teil des Kontovertrags. Extra Geld kassieren könne sie dafür nicht.
    Auch wenn es um kleinere Beträge geht, sollten sich betroffene Bankkunden wehren.
    Unberechtigt kassierte Entgelte können zurückgefordert werden.

    • Dazu sollte man dem Geldinstitut eine Frist setzen und
    • auf die BGH Rechtsprechung hinweisen.

    Wenn das nicht hilft,
    • sollte man sich an eine Schlichtungsstelle wenden, oder aber man geht zu
    • einer Verbraucherzentrale oder einem Bankenschutzverein.
    Dort gibt es häufig auch Musterbriefe
    • Auf jeden Fall sollte man die Kontoauszüge aufheben und regelmäßig kontrollieren, denn die Verjährungsfrist beträgt nur noch drei Jahre.

    Hintergrundinformationen
    Zwei Lastschriftverfahren

    Bei Rücklastschriften mangels Deckung muss man unterscheiden zwischen dem Einzugsermächtigungsverfahren und dem Abbuchungsauftragsverfahren.
    Beim selteneren Abbuchungsauftragsverfahren gibt der Kunde der Bank eine Weisung, Lastschriften eines bestimmten Gläubigers einzulösen. Bank und Kunde sind daran gebunden.
    Beim normalen Einzugsermächtigungsverfahren, zum Beispiel an der Supermarktkasse, unterschreibt der Kunde dem Gläubiger eine Ermächtigung, Geld von seinem Konto einziehen zu lassen. In diesem Fall kennt die Bank den Vertrag zwischen Kunde und Gläubiger nicht und überprüft ihn auch nicht.
    Für den Kunden besteht der Vorteil bei diesem Verfahren darin, dass er seiner Bank gegenüber eine Widerspruchsmöglichkeit hat. Diese muss dann das per Lastschrift von seinem Konto abgebuchte Geld zurückholen. Der Kunde ist bei diesem Verfahren nicht zur Deckung verpflichtet, da er im Prinzip nie wissen kann, wann ein Gläubiger zu Recht oder zu Unrecht Geld per Lastschrift vom Konto einziehen lässt.

    Keinerlei Gebühren bei Rücklastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren

    Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen festgelegt, dass bei Rücklastschriften im Einzugsermächtigungsverfahren Gebühren nicht zulässig sind:

    Da der Kunde beim Lastschriftverfahren keine Vertragsverletzung gegenüber der Bank begeht, wenn sein Konto nicht gedeckt ist, kann die Bank auch keinen Schadensersatz verlangen.

    Bei Scheckrückgaben und bei Nicht-Ausführung von Daueraufträgen hat die Bank unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, Schadensersatz zu fordern. Im Preisverzeichnis der Bank muss eine solche Schadensersatzforderung aufgeführt sein.
    Die Gültigkeit einer solchen Klausel und die Höhe des Schadensersatzes sind strittig. Eine einfache "Schadenspauschale" kann die Bank nicht verlangen, da sie dem Kunden die Möglichkeit geben muss, nachzuweisen, dass der Schaden geringer war.

    Keine Gebühren für Übertragung eines Wertpapierdepots

    Geldinstitute verlangen für die Aufbewahrung von Wertpapieren Depotgebühren. Verlangt der Kunde die Herausgabe der Wertpapiere, beispielsweise für den Depotwechsel zu einer anderen Bank, dürfen keine Gebühren verlangt werden, außer so genannter Fremdkosten, die jedoch sehr gering sind (so ein Schlichterspruch des Ombudsmannes privater Banken 1999).
    Die Bank verwahrt Wertpapiere und erfüllt bei der Wertpapierdepot-Übertragung nur ihre Pflicht zur Herausgabe der Dokumente. Auch wenn Geschäftsbedingungen oder Preisverzeichnisse Gebühren vorsehen, sind diese Klauseln unwirksam.
    Für die Entnahme einzelner Wertpapiere aus einem Depot dürften ebenfalls keine Gebühren genommen werden. Allerdings wurde die Frage noch nicht höchstrichterlich entschieden. (Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen bereitet eine entsprechende Klage vor.)

    Schlichtungsstellen für Bankkunden

    Falls sich der Kunde mit seiner Bank nicht einigen kann, liegt bei den in der Regel geringfügigen Beträgen das Schlichtungsverfahren nahe. Das bietet der Bundesverband Deutscher Banken für seine Mitgliedsbanken, die privaten Banken (zum Beispiel Deutsche Bank, Commerzbank, Dresdner Bank) an. Auch die Volks- und Raiffeisenbanken haben seit April 2002 eine zentrale Schlichtungsstelle. Bei den öffentlich-rechtlichen Banken, den Sparkassen, gibt es regionale Schlichtungsstellen. Die Adressen der Schlichtungsstellen finden Sie unter Literatur und Adressen zu diesem Thema.

    edit off:

    so nun mal ran an die Kontoauszüge und die letzten drei jahre zuirückfordern.

    jeder der Geld von einer Bank fordert ist ein Feind, da wir ja alle wissen wie die so sind.


    Mfg
    Flohi123

    ps. Dieser text entspricht der Wahrheit alle die etwas anderes behaupten können gerne mit meinem Anwalt des vertrauens sprechen.

    @Stadtsparkasse München
    Ich Gelobe keine besserrung solange sich nichts ändern wird
    (wir sind doch auch freundlich)

  3. Hallo,
    die Stadtsparkasse gehört doch nicht der Stadt München, und der Bürgermeister ist doch nicht der Chef.

    Wo hast Du den diesen Blödsinn her????????? Kann man wirklich so blöde sein?

    Wenn Du das wirklich glaubst, kann Dir keiner mehr helfen. zkqgyw

    Nur weil eine Firma "Stadt" im Name hat, gehört sie doch nicht sofort dem Bürgermeister. In München gibt es doch sicher auch eine Stadtbäckerei, oder? Ist da der Bürgermeister auch der Chef?


    Zum Thema,

    warum macht ihr so einen großen Streß um die Sache? In Deutschland kann jeder jedem über einen Anwalt eine Abmahnung zukommen lassen. Das ist nun mal so.
    Wenn ihr euch einig seid, das das was in der Abmahnung steht nicht rechtens ist, dann müßt ihr es auf eine Klage ankommen lassen. Dann wird erst später vor Gericht entschieden wie es weiter geht.

    Ich kenne den ursprünglichen Text der hier im Forum war nicht. Aber wenn ich als Betroffener sehe, das hier etwas über mich geschrieben und behauptet wird was ich ganz anders sehe, so ist es mir doch erlaubt mich dagegen zu wehren, oder?
    Ob das was ich verlange, richtig und rechtens ist, ist erst einmal vollkommen unwichtig.

    Beispiel:
    Wenn mir als Fahrradfahren in einer Stadt ein PKW die Vorfahrt nimmt, kann ich auch die Stadt darauf hin verklagen und verlangen das die Stadt alle Auto aus der Stadt entfernt.
    Ob diese Klage zugelassen wird und wenn ja ob ich damit durchkomme ist doch etwas ganz anderes.


    Grüße
  4. ähm hat eigentlich schon einer bei pro7 oder kabel1 angeklopft?

    so taff sam oder sowas? die freuen sich doch immer auf solche sachen
  5. *Senf-abgeb-modi-an*

    Dass sich die einfache Mitarbeiterin gleich als Geschäftführerin ausgibt ist schon wirklich dreißt! Ob das so einfach "erlaubt" ist? Da könnte sich ein Lehrling in einer KFZ-Werkstatt ja auch gleich als Meister ausgeben. zkpwwg

    Es gibt ja ein paar Sachen, die man im Forum nicht posten darf (wird ja bei jeder Anmeldung angezeigt, also dass man keine Rassistischen, Gewaltverherrlichende, schwere Beleidigungen etc. posten darf) und sollte sowas mal vorkommen, wird auch nur das Thema geschlossen oder gelöscht und der User bekommt ne Abmahnung oder muss gehen, oder im extrem-Fall ne Anzeige.

    ABER freie Meinungsäußerung kann einem keinem verbieten! Jeder darf sich z.b. über einen Hersteller von Waren, oder Dienstanbieter frei äußern, auch wenn es Kritik ist!

    Nehmen wir mal an, jemand kauft sich ein Handy und es geht ständig was kaputt, aber der Hersteller weigert sich, es zu reparieren. Wie oft ließt man das nicht in Foren, wo sich die Leute über sowas aufrgen? Wieoft passiert es, dass sich jemand über eine Werkstatt aufregt und diese als "Gewinnsüchtig" hinstellt und weiter passiert nichts?

    Ich wette, wenn ich heute in meine Sparkassen Filliale in Krumbach gehe und denen irgendwas vorwerfe (die hätten mir ne Überweisung aufs falsche Konto verbucht und meinen, es sei mein fehler oder sonst was) und das dann öffentlich mache (Zeitung, Radio, Forum etc...) oder der Meinung bin, dass sie mich schlecht behandeln, meint ihr, die würden gleich so ein Theater anfangen?? NEIN!

    Liebe Sparkassen Filliale in München: Haltet euch mal mit solchen grundlosen Drohungen zurück und schaut mal zu, dass sich eure Mitarbeiter korrekt gegenüber den Kunden verhalten!! Wo kommen wir denn da hin?!
  6. Sparkasse - nur schlechte Erfahrungen

    Hallo,

    ich hab mir mal die Mühe gemacht und alle Beiträge zu dem Thema durchgelesen. Die negativen Äußerungen über die Sparkasse kann ich nur bestätigen. Diese Bank ist einfach zu groß und deshalb zu überheblich. Hier in Magdeburg ist das nicht anders.

    Ich hatte mal Probleme mit 2 Filialen in unterschiedlichen Stadtteilen. Details will ich Euch jetzt ersparen, da eigentlich alles "Kinderkram" im Vergleich zu den hier angesprochenen Problemen ist. Aber meine Erfahrung ist einfach, dass die Sparkasse an einzelnen Kunden nicht interessiert ist. Dementsprechend wird einem unfreundlich begegnet, wenn man Kritik oder Probleme hat. Im Gegensatz zu anderen Banken. Meine Freundin ist z.B. bei der Volksbank und mittlerweile werde sogar ich als "Nicht-Volksbank-Kunde" mit Namen begrüßt. Da sieht man, wer wirkliches Interesse an seinen Kunden hat.

    Ansonsten kann ich nur dem zustimmen, was hier bereits öfters geschrieben wurde: Ruhe bewahren (das Forum wird garantiert nicht geschlossen) und am Besten bei einer Fernsehsendung, wie Spiegel-TV, Stern-TV, usw. melden. Die hätten garantiert interesse an solch einem Vorfall und würden da sicherlich Einiges aufdecken.

    Gruß schackaa
  7. God Judge____

    God Judge____ New Member

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    Da werden die Spaß kriegen, die Sparkassenleute. Sowohl im Board von
    AggroBerlin, als auch im Bushdio Board existieren genau diese Texte auch.
    Das sind weitere 20000 User, obwohl manche sicherlich auch hier sind.
    Allgemein ist das ganze beschissen was die Sparkasse abzieht!
  8. Ich habe nen Freund bei der Finacial Times Deutschland und der wird dort nachforschen und es veröffentlichen. Ansonsten nen guten Tipp, setzt die BILD Zeitung darauf an
  9. Bild Zeitung is ne saugute Idee, die sind immer schnell bei sowas.
    Da kann sich die Sparkasse warm anziehen
    Ich seh schon die Titelseite:

    "Rassismus bei der Sparkasse ?"
    oda
    "Sparkasse in Rassismusskandal verwickelt ?"

    Das wird sich rumsprechen wie ein Laubfeuer :twisted:
  10. Ich glaube, diese Nachicht haben sie auch Gullis:Board geschickt.
    Mit Forum war nur der Thread gemeint.
  11. Moin,

    Woher weißt du, das sie es auch Gullis Board geschickt haben?

    2. Da sieht man mal wieder die Sparkasse weiß nicht den unterschied zwischen Forum und Thread ,)

    MFG
  12. ...dOwn wiTh babylOn...

    wenn das alles stimmt, lasst euch das bloß nicht gefallen...
    ich komm dann auch ganz von der nordsee nach münchen um dabei zu sein wie die SK Filiale geschlossen wird, und nicht das forum hier :)

    ...ich frag mich warum die unregistrierten benutzer "Cum cura ardenti" [Mit brennender Sorge], "Rechtskundig" und "Ganzvorsichtig"...

    ...einen recht identischen stil im schreiben und in ihrer namensgebung haben!
  13. Hat ja auch keiner behauptet, dass die Sparkasse den Unterschied kennen muss, aber ihr Anwalt sollte das schon.
  14. Also erst einmal zu meiner Meinung gegenüber Ausländern:

    Mir ist es völlig wurscht, wer aus welchem Land kommt und wer welche Nationalität hat! Wichtig für mich ist einzig und allein die Tatsache, dass sich ein Ausländer in Deutschland einfügen muss. Wenn also ein Ausländer sich zu dazu entschließt nach Deutschland zu kommen, sich dann aber weigert deutsch zu lernen – dann finde ich das nicht ok! Wenn aber jemand nach Deutschland kommt um etwas aus seinem Leben zu machen und nicht nur auf Staatskosten rumhängt, dann kann ich das ganze nur begrüßen! Schmarotzer haben wir in der eigenen Nationalität schon genug!

    Allerdings muss sich auch jeder deutsche an die Gesetze halten und diese besagen nun mal, dass die Prangerstrafe nicht statthaft ist! Was Euch bei der Sparkasse Widerfahren ist, mag unmenschlich gewesen sein und kann auch – wenn es wirklich so war – als Schlag unterhalb der Gürtellinie angesehen werden, aber nun eine Hetzjagt auf die Sparkasse eröffnen zu wollen geht ebenfalls eindeutig zu weit!

    An Eurer Stelle würde ich diesen ganzen Beitrag den Ihr hier eröffnet habt, schließen! Erspart Euch ne Menge ärger! Was Ihr macht ist nun mal nicht statthaft! Ihr könnt Euch doch unmöglich auf die gleiche Stufe wie die Sparkasse stellen!? Wie Du mir, so ich Dir….. das kanns doch nicht sein! Ich weis nicht genau was Ihr bei der Sparkasse wolltet, aber ich denke mal, ein guter Schritt wäre gewesen, alle Konten die Ihr dort habt sofort aufzulösen und die Bank zu wechseln! Ich persönlich hätte mich dann noch hingesetzt und einen Brief an die Konzernleitung geschickt (allerdings hätte ich mir nicht viel davon versprochen).

    Jetzt spinne ich mal los und schaue wie sich die ganze Sache entwickeln könnte….

    Was könnt Ihr wirklich beweisen von alldem was Ihr der Sparkasse vorwerft? NICHTS! Es wird zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen…… Ich denke mal, wenn das so weiter geht, wird die Sparkasse auch eine Schadensersatzklage durchziehen wegen Rufmord, Rufschädigung etc. (da ist das deutsche Gesetz ja sehr flexibel -> http://www.dejure.org ). Das zumindest kann die Sparkasse beweisen, denn es werden sicher auch ohne Euer zutun ständig Kunden die Bank wechseln und genau diese Kunden die die Bank wechseln, können Euch angelastet werden. Jetzt steht natürlich die Frage im Raum mit welchem Anwalt Ihr auftaucht und auch das ist leider ne Geldfrage! Der wohl beste Anwalt in Deutschland für brisante Fälle ist Rolf Bossi (Sophienstr. 3 -2. Stock – 80333 München) Als ich den damals hatte, hat er noch 5000 DM für einen Verhandlungstag genommen. Dazu kommen noch die Spesen die nich ohne waren denn er musste zur Verhandlung nach Lübeck kommen. Er selbst macht hat sich glaube ich aus dem Geschäft zurück gezogen, aber die anderen Anwälte aus der Kanzlei sind auch absolut Top (Ufer, Jährig, Ziegert heißen die glaube ich) Nun stell Dir selbst die Frage: Kannst Du Dir einen solchen Anwalt leisten? Wenn Nein, wie denkst Du wird ein möglicher Rechtsstreit für Dich ausgehen?

    Eine Weitere Frage ist die Frage wie weit Du zurückstecken kannst und willst!? Du bist selbst Webhoster und auch wenn es sich hier um eine .info-Domain handelt, ändert es nichts daran, dass Du durch und durch der deutschen Gesetzgebung unterliegt! Dein Server ist deutsch, die Domain wurde auch hier registriert und nun überlege mal, was passiert wenn die Sparkasse auf eine komplette Schließung besteht!?

    Nun zur Presse: Wenn ich von Presse spreche meine ich den AxelSpringer-Verlag. Die würden sich hüten, eine solche Geschichte aufzugreifen weil sie halt nichts haben woran sie sich hochziehen können – außer Eurer Aussage! Die allein reicht aber nicht! Da wird weder die RTL-Group noch sonstige Medien etwas aufbauen! Warum bin ich dieser Meinung? Nun ich kenne gerade von AxelSpringer die Geschäftsabläufe relativ gut.

    Fazit: Besteht Ihr auf Euren Beitrag hier im Forum, dann werdet Ihr sehr schnell völlig enttäuscht dastehen. Ihr habe die Sache etwas unglücklich angefangen und daran lässt sich jetzt nichts mehr ändern. Ich rate Euch dringend, Euch mit der Sparkasse noch einmal in Verbindung zu setzten und eine Einigung zu erzielen! Du vergisst, dass Du der Sparkasse Jahrelang einen nun möglichen Prozess gegen Euch/Dich finanziert hast mit Deinen Geldanlagen/Bankguthaben/Zinsen und Kontoführungsgebühren! Die haben den längern Arm!

    An dieser Stelle sei betont, dass ich NICHTS mit der Sparkasse zu tun habe! Ich werde mich hüten jemals ein Konto bei diesem Unternehmen zu eröffnen! Dafür stecken noch viel zu stark die ehemalig staatlichen Verfahrensweisen in diesem Unternehmen! Aus diesem Grund würde ich auch nie bei der Telekom einen Telefonanschluss beantragen oder eine Paket mit der deutschen Post versenden!

    Also ich will Euch hier nichts vorschreiben oder Euch angst machen, ich wollte Euch lediglich aufzeigen was passieren kann und in welche Richtung das ganze schon gelenkt wurde! Auch hier sei noch einmal ausdrücklich erwähnt:

    Rassisten und rassistische Äußerungen können nur von völlig unterbelichteten, minderbemittelten und vom eigenen Leben gestraften Menschen kommen. Eigentlich nicht weiter erwähnenswert aber genau diese Menschen sind der eigentliche Abschaum der Menschheit!
  15. selber schuld

    ihr könnt mal davon ausgehen, daß ein anwalt zuerst immer viel mehr verlangt, als ihm eigentlich zusteht. außerdem denke ich auch, daß der unterschied zwischen forum und thread hier nicht beachtet wurde.

    aber ihr (wer auch immer mit dem sparkassen mist angefangen hat) seids ja auch selber schuld. eine regelrechte hetzjagd auf die sparkasse zu betreiben ist keine meinungsfreiheit, sondern billige diffamierung. und meiner meinung nach habt ihr euch dessen schuldig gemacht.
    also schließt am besten den sparkassen thread, schreibt dem anwalt, daß der thread jetzt offline ist, und macht weiter mit eurem forum.
  16. Jetzt sagt nicht, das ihr euch wundert. Das aufgrund der präkären Situation und der Art der Darstellung eine dementsprechende Maßnahme seitens der Sparkasse angeregt wird war zu erwarten.

    Es ist nunmal leider ein Unterschied, ob ich eine Begebenheit nach Treu und Glauben im Web öffentlich darstelle und mich auf die Richtigkeit der Angaben verlasse, oder ob ich etwas schildere, was juristische Stationen durchlaufen hat und per se nachprüfbar ist.

    Der Fehler war dabei nicht die Veröffentlichung im hiesigen Forum, sondern vielmehr die Art der Schilderung und der Aufruf zur Verbreitung.

    Hättet ihr das ganze "unter Vorbehalt" gepostet mit dem Aufruf, das sich jeder einmal darüber Gedanken machen soll, wär das noch ne ganz andere Nummer gewesen..

    So kann man nur hoffen, das das ganze fürs Forum noch im Guten endet und sich der Gehalt des ursprünglichen postings als wahrheitsgemäß bestätigt, dann seid ihr auf jeden Fall aus dem Schneider....

    Ich halte euch auf jeden Fall die Daumen !
  17. @beowulf

    Auf jeden Fall ist die SSK München öffentlich, und damit ist in der Regel die entsprechende Stadt (oder eine andere Ebene) auch in den Aufsichtsgremien vertreten...

    Handelsregister: Stadtsparkasse München - Anstalt des öffentlichen Rechts - Amtsgericht München - HRA 75459

    Aufsichtsbehörde der Stadtsparkasse München: Regierung von Oberbayern
    Maximilianstr. 39 D-80538 München

    Vielleicht sollte man sich mit diesem Problem freundlich - NICHT POLEMISCH - an diese Adresse wenden.
    Ich war früher selber Banker, ich weiß, wie leicht sich in manchen Situationen die Gemüter aufschaukeln, vor allem wenn es um Geldgeschäfte geht...
    So habe ich es zum Beispiel erleben müssen, daß Kunden, die keine Deckung hatten und Geld wollten, oder denen ein Kredit abgelehnt wurde, extrem unfreundlich, laut und manchmal auch beleidigend wurden.

    In beiden Fällen ist ein solches Verhalten inakzeptabel und bedarf zumindest einer Entschuldigung!

    Ansonsten bleibt nur der Weg einer Klage - entweder wegen Beleidigung (mit rassistischem Inhalt) oder Nötigung!

    @ alle Schreihälse
    Polemik bringt gar nichts, sondern gefährdet nur die von Euch geforderte "freie Meinungsäußerung" im Internet - in dem Maße, wie solche Diskussionen polemisiert werden, liefert Ihr denen, die die Meinungsäußerung einschränken wollen, nur neue Munition!
    Denn Meinungsäußerung hat auch etwas mit Verantwortung, Mäßigung und Angemessenheit zu tun - nicht, wer am lautesten schreit, hat Recht!

    MfG

    Lensman
  18. mein Beitrag auf der HP bleibt , ist mein Eigentum ( der Server ) können ja ruhig klagen.
  19. Omg

    Oh man das kann doch wohl nicht wahr sein!

    deutschland im 21 jahrhundert?

    PFF wieso verbrennen wir nicht gleich alle frauen die hexen sein könnten
    -_-
  20. also...eigentlich will ich da nix dazu sagen, aber:

    unter was sollte dies denn fallen? üble nachrede?

    ich würde mal sagen das ist alles nur rumgeschwätz um sich ein bisschen ins rampenlicht zu schieben...
    man kann den thread ja so verändern, z.B. dass irgendwo gut sichtlich dransteht das die von der sparkasse nicht dieser meinung sind

    aber mal im ernst, wie god judge schon gesagt hat... ca. 20.000 user mehr, durch andere boards....

    mann kann ja diese texte auf alle möglichen boards stellen..
    dann sollte die sparkasse probleme damit haben, diese zu entfernen...

    wenn man dies noch auf 5-6 anderen foren postet, dann werden es wahrscheinlich weit über 500.000 user sein, die dagegen sind, dass ihr board geschlossen wird, was das ganze sicherlich noch schwerer machen sollte für die sparkasse....

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