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US-Musikindustrie gewinnt Rechtsstreit gegen usenet.com

Discussion in 'Computer' started by Gast, Jul 1, 2009.

  1. Seit Oktober 2007 prozessiert der Verband der US-amerikanischen Musikindustrie RIAA mit dem Usenet-Zugangsanbieter Usenet.com. nun hat die RIAA in allen Klagepunkten Recht bekommen. Das Amtsgericht des Southern District of New York befand Usenet.com für schuldig, das Urheberrecht direkt zu verletzen, sowie Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen geleistet zu haben. In den Newsgroups befänden sich `Millionen urheberrechtlich geschützter Tonaufnahmen` begründeten die RIAA-Anwälte ihre Klage. Allein 652 der Gruppen werben schon mit Begriff "MP3" im Titel.


    Der Richter begründete sein Urteil damit das die Safe-Harbor-Bestimmungen des Digital Millennium Copyright Act, nach denen Internet-Provider nicht für Rechtsverstöße ihrer Nutzer verantwortlich gemacht werden können, keinen Bestand hat, wenn der Betreiber von solchen Verstößen Kenntnis hat und dies Verstöße weder verhindert, sonder wie im Falle Usenet diese Verstöße sogar unterstützt. Im Unterschied zu Online-Videorecordern, auf die die Anwälte von Usenet verwiesen, Ist Usenet hauptsächlich zur Verbreitung von geschützten Material ausgelegt, während bei den Videorekordern im Vordergrund die legale Nutzung stehe. Daher können sich Usenet auch nicht auf das Betamax-Urteils von 1984 setzen. In diesem Urteil erklärte der US Supreme Court, dass ein Hersteller eines Gerätes das auch zum illegalen Kopieren einsetzbar sei, nicht das Copyright verletzte, wenn das Gerät hauptsächlich dazu diene rechtmäßigen Kopien herzustellen. Der entscheidene Unterschied zwischen einem Usenet-Zugang und einem Videorecorder sei nach Meinung des Gerichtes, das im Gegensatz zu Usenet der Hersteller und Verkäufer eines Videorekorders nicht in der Lage sei zu kontrolieren was mit seinem Gerät gemacht werde. Usenet sei aber duch seine Kundebindung sehr wohl in der Lage zu kontrollieren wozu der Zugang genutzt werde.

    Das allgemeine Prozessverhalten von Usenet.com ist mit Sicherheit in das Urteil mit eingeflossen. Usenet.com war wohl mehrfach nicht in der Lage Zeugen zu benennen, während Gegenseite beweisen konnte, dass Usenet.com Beweise beseitigt hat. Sosin d wohl mindestens sieben Festplatten mit von Mitarbeitern von Usenet erstellten Inhalten beseitigt worden.

    Die RIAA Wieß das Urteil als einen Durchbruch bei der Internetpiraterie und einen Schlag gegen Urheberrechtsverletzungen von Musikrechten aus.

    Bei ähnlichen Prozessen wurden auch in Deutschland schon entschieden, dabei fielen die Urteile zwar unterschiedlich aus, aber am Ende wurde die Urheberrechtsverletzung immer bestättigt. Etliche kleinere Anbieter haben ihre Portale mittlerweile geschlossen.

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