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Umtausch von Geschenken

Discussion in 'Verbraucherschutz' started by BigJohn, Dec 31, 2007.

  1. Wer nicht schon beim Kauf eine Umtauschmöglichkeit vereinbart hat, wird jetzt wahrscheinlich „dumm dastehen“. Er ist vom Wohlwollen des Geschäftes abhängig.
    Im Gegensatz von landläufiger Meinung, gibt es kein Umtauschrecht.

    Ein generelles Rückgaberecht gibt es nur bei Online- und Versandeinkäufen. Darauf weist die Stiftung Warentest in Berlin noch einmal hin.
    ARDtext P545 vom 31.12.2007

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