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Wer ist Weltweit bekannter Rihanna oder marilyn manson
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<p>[quote="Hexe74, post: 47374"]<b>Beratungshilfe?</b></p><p><br /></p><p>Hallo Werner, </p><p><br /></p><p>in den meisten Kommunen sind kostenlose Schuldnerberatungsstellen. Die Wartezeiten sind allerdings meist recht lang. Wenn du selbständig bist/Schulden aus ehemaliger Selbständigkeit hast, dann kannst du das Regelinsolvenzverfahren ansteuern, beim Ausfüllen des Antrages hilft zur Not auch der Rechtspfleger des örtlichen Inso-Gerichtes. </p><p><br /></p><p>Falls das alles nicht auf dich zutrifft, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungshilfe beim örtlichen Amtsgericht (nicht zwingend Inso-Gericht!) zu stellen. Dann kann ein Anwalt (FA für Insolvenzrecht) den aussergerichtlichen Einigungsversuch für dich veranlassen. Von dem bekommst du dann auch die Bescheinigung über das Scheitern des AEV (ist beim Verbraucherinsolvenzverfahren zwingend nötig). Der RA kann zusätzlich zu dem Schein noch einmal 10 Euro zzgl. MWSt. verlangen, das war es dann aber auch. </p><p><br /></p><p>Ansonsten, wenn auch schon häufiger gepostet, <a href="http://hier" target="_blank" class="externalLink" rel="nofollow">http://www.forum-schuldnerberatung.de</a> findest du sehr viele kompetente Leute, die dir auch gerne helfen. <img src="styles/default/xenforo/clear.png" class="mceSmilieSprite mceSmilie1" alt=":)" unselectable="on" unselectable="on" />[/quote]</p><p><br /></p>
[quote="Hexe74, post: 47374"][b]Beratungshilfe?[/b] Hallo Werner, in den meisten Kommunen sind kostenlose Schuldnerberatungsstellen. Die Wartezeiten sind allerdings meist recht lang. Wenn du selbständig bist/Schulden aus ehemaliger Selbständigkeit hast, dann kannst du das Regelinsolvenzverfahren ansteuern, beim Ausfüllen des Antrages hilft zur Not auch der Rechtspfleger des örtlichen Inso-Gerichtes. Falls das alles nicht auf dich zutrifft, besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungshilfe beim örtlichen Amtsgericht (nicht zwingend Inso-Gericht!) zu stellen. Dann kann ein Anwalt (FA für Insolvenzrecht) den aussergerichtlichen Einigungsversuch für dich veranlassen. Von dem bekommst du dann auch die Bescheinigung über das Scheitern des AEV (ist beim Verbraucherinsolvenzverfahren zwingend nötig). Der RA kann zusätzlich zu dem Schein noch einmal 10 Euro zzgl. MWSt. verlangen, das war es dann aber auch. Ansonsten, wenn auch schon häufiger gepostet, [URL="hier"]http://www.forum-schuldnerberatung.de[/URL] findest du sehr viele kompetente Leute, die dir auch gerne helfen. :)[/quote]
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