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SOS-Notfall! Telefonische Vorladung

Discussion in 'Ich hab eine Frage' started by Gast, Apr 2, 2011.

  1. Gestern rief mich die Polizei an und sagte mir ohne Grund, dass ich heute 19:00 Uhr auf den Polizeiposten kommen solle, da sie sich mit mir unterhalten müssen.

    Ich habe meine Tasche verloren, diese hat die Polizei gefunden und meine Mutter musste sie abholen, da ich im Krankenhaus war. In dieser Tasche habe ich noch ca. 0,3 g Cannabis gehabt, weshalb ich denke, dass dies der Grund ist warum ich kommen soll.

    Muss ich dort nun hingehen oder nicht?

    Wenn nein, soll ich den Termin absagen oder einfach nicht hingehen und mich nicht melden?

    Möchte nämlich auch nicht, dass die die ganze Zeit bei meinen Eltern am Festnetz anrufen.

    Weiß jemand was noch auf mich zukommen könnte?

    Danke im Voraus für die Antworten

    LG A.D
  2. zisselmann

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    AW: Telefonische Vorladung

    Es geht da wohl um eine Vernehmung bzw Anhörung zur Sache. Die Polizei wird eine Strafanzeige anfertigen und der Staatsanwaltschaft übermitteln. Sie werden Dich auch über Angebote der Drogenhilfe informieren und, wenn Du damit einverstanden bist, Kontakt zu einer Hilfseinrichtung herstellen.

    Die Staatsanwaltschaft kann nach den Umständen des Einzelfalls von der Strafverfolgung gemäß § 31 a BtMG absehen, wenn sich die Tat auf den Umgang mit Cannabisharz oder Marihuana zum gelegentlichen Eigengebrauch in einer geringen Menge bezieht. Die "geringe Menge" ist in jedem Bundesland unterschiedlich, wie Du hier nachlesen kannst.

    Zu dem Termin würde ich auf jeden Fall hingehen, bevor es eventuell richtig Ärger gibt.

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