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Strafzettel trotz Zuweisung Parkplatz durch Parkdienst

Discussion in 'Verbraucherschutz' started by dhnriedel, Dec 11, 2007.

  1. Hallo zusammen

    ich bitte um Auskunft, ob es sich lohnt und wenn ja wie, für den im Folgenden geschilderten Fall Einspruch einzulegen oder in sonstiger Form zu widersprechen.


    Ordnungswidrigkeit: Geparkt im Halteverbot, Zeichen 283 missachtet, Fahrzeug wurde abgeschleppt

    ---> Ausführliche Schilderung siehe Anhang inkl. Skizze/Bild
    ...

    Danke für Eure Meinungen/Mithilfen
    _______
    Nach Hinweis von Engel (Danke) Anhänge hinsichtlich datenschutz überarbeitet
    Last edited by a moderator: Dec 12, 2007
  2. ~Engel~

    ~Engel~ Vorsicht BISSIG

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    AW: Strafzettel trotz Zuweisung Parkplatz durch Parkdienst

    Bitte bearbeite deine Anhänge und setze sie nochmals rein...habe die Anhänge entfernt aufgrund Datenschutzes!(z.B. Kfz-Zeichen) ;)

    Lieber Gruß
    Engel
  3. AW: Strafzettel trotz Zuweisung Parkplatz durch Parkdienst

    Da die Anhänge leider nicht "greifbar" sind, versuche ich mich mal mit "Allgemeinplätzen":

    Selbst wenn Parkplätze durch einen Parkdienst zugewiesen werden, muss der Fahrer selbst darauf achten, dass er Gebote und Schilder beachtet.
    Es ist genauso wie beim Einweisen eines Fahrzeuges: Vorrangig ist der Fahjrer haftbar, was er mit dem Fahrzeug "anstellt".

    Die Kommunen gehen jedenfalls in der Regel nach diesem Grundprinzip vor.
    Im Nachhinein könnte man ja versuchen, sich das Geld vom eigentlich "Schuldigen" zurück zu holen ?

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