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<p>[quote="Neelix1965, post: 1356289, member: 127677"]<b>AW: schuldner und gläubiger</b></p><p><br /></p><p>Hallo roxonadeo,</p><p><br /></p><p>das mit dem Vertrag kopieren und aushängen ist so eine Sache ... Einerseits hat jeder Mensch ein gesetzliches Recht auf frei Meinungsäußerung ... so KÖNNTE man argumentieren, du äußerst nur deine Meinung wenn du bspw. diese Aushänge machst mit dem Hinweis "Ich bin der Meinung, Ihr solltet euere Schulden zahlen!". Ich rate dir aber nicht das zu tun - definitiv nicht ohne dich vorher mit einem Anwalt zu beraten!</p><p><br /></p><p>Denn andererseits hat auch jeder Mensch ein gesetzliches Recht auf Schutz der Ehre und des Privatlebens. </p><p><br /></p><p>Und solange kein Gericht urteilt, dass jemand sich in einer genau definierten Situation ungesetzlich oder unehrenhaft verhalten hat ... gilt auch noch der Grundsatz "Jeder Mensch ist unschuldig - bis das Gegenteil bewiesen ist!"</p><p><br /></p><p>Ich gestehe, dass ich bei dem Teil mit der Anklage gegen deinen Mann nicht ganz durchblicke. Es ist schon schade, dass ihr z.B. keinen Audio-Mitschnitt des "Angebotes" des Kind-Vaters habt - auch wenn es nicht im gerichtlichen Sinne einen Beweis darstellt (gerichtlich werden Ton- und Bildaufnahmen i.d.R. nur als Beweis anerkannt, wenn sie mit Einverständnis des Tatverdächtigen erlangt wurden ...). Es hätte meiner Meinung nach aber gereicht um einen "gerechtfertigten Verdacht" gegenüber der Polizei vertreten zu können.</p><p><br /></p><p>Habt ihr das saubere Pärchen eigentlich wegen "übler Nachrede", "Falschaussage" und "Vortäuschen einer Straftat" angezeigt?[/quote]</p><p><br /></p>
[quote="Neelix1965, post: 1356289, member: 127677"][b]AW: schuldner und gläubiger[/b] Hallo roxonadeo, das mit dem Vertrag kopieren und aushängen ist so eine Sache ... Einerseits hat jeder Mensch ein gesetzliches Recht auf frei Meinungsäußerung ... so KÖNNTE man argumentieren, du äußerst nur deine Meinung wenn du bspw. diese Aushänge machst mit dem Hinweis "Ich bin der Meinung, Ihr solltet euere Schulden zahlen!". Ich rate dir aber nicht das zu tun - definitiv nicht ohne dich vorher mit einem Anwalt zu beraten! Denn andererseits hat auch jeder Mensch ein gesetzliches Recht auf Schutz der Ehre und des Privatlebens. Und solange kein Gericht urteilt, dass jemand sich in einer genau definierten Situation ungesetzlich oder unehrenhaft verhalten hat ... gilt auch noch der Grundsatz "Jeder Mensch ist unschuldig - bis das Gegenteil bewiesen ist!" Ich gestehe, dass ich bei dem Teil mit der Anklage gegen deinen Mann nicht ganz durchblicke. Es ist schon schade, dass ihr z.B. keinen Audio-Mitschnitt des "Angebotes" des Kind-Vaters habt - auch wenn es nicht im gerichtlichen Sinne einen Beweis darstellt (gerichtlich werden Ton- und Bildaufnahmen i.d.R. nur als Beweis anerkannt, wenn sie mit Einverständnis des Tatverdächtigen erlangt wurden ...). Es hätte meiner Meinung nach aber gereicht um einen "gerechtfertigten Verdacht" gegenüber der Polizei vertreten zu können. Habt ihr das saubere Pärchen eigentlich wegen "übler Nachrede", "Falschaussage" und "Vortäuschen einer Straftat" angezeigt?[/quote]
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