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Professor ...(editiert)...

Discussion in 'Verbraucherschutz' started by Axeldrach, Nov 27, 2008.

  1. Ein Herr Professor ...(editiert)... aus einer ..(editiert).. kardiologischen Praxisklinik, hat mir vor mehreren Wochen, als ich bei ihm war von einem Wundermittelchen erzählt, welches ich doch nehmen solle, damit die Genesung schneller von statten gehe. Dazuzusagen ist, dass ich wegen einer Herzschrittmacher Transplantation bei ihm war. Nun lag ich da auf dem OP Tisch, an einem Dienstag Vormittag, und Herr ..(editiert).. wurde dann immer drängender wegen dieser Flaschen von dem Mittelchen, ich solle diese doch jetzt kaufen und es sei wichtig. Man muss hinzufügen, dass diese Fläschchen nun wirklich sehr teuer sind, bzw waren. Nach mehren Minuten der Drängelei, fühlte ich mich wirklich genötigt diese Flaschen zu kaufen und tat das dann auch, vorallem im Hinblick darauf, dass dieser Mann mich ja gleich operieren würde.
    Im nachhinein, fühle ich mich jetzt auch betrogen und denke darüber nach rechtliche Schritte einzuleiten. Ich meine ist so was denn erlaubt ?
    Last edited by a moderator: Nov 27, 2008
  2. wolle

    wolle ...ist locker!

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    AW: Professor Wolfgang Reiser

    Hallo und Willkommen im Forum.Habs hierher verschoben,weils da hin gehört.:)

    Zu deinem Problem folgendes.Vermarktet werden darf erstmal alles was nicht verboten ist. Ich würde dir aber empfehlen unbedingt einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen,da hier durchaus Chancen bestehen würden. Dies würde sich auf "die Ausnutzung der besonderen Stellung des Betreffenden" und deiner,zu diesem Zeitpunkt, persönlichen Lage aufbauen lassen. Genaueres dazu kann dir aber auf jeden Fall ein Rechtsanwalt sagen.

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