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Krankheit kann Kündigung bedeuten

Discussion in 'Arbeit und Bildung' started by BigJohn, Dec 27, 2007.

  1. Krankheit kann Kündigung bedeuten

    Ein Kleinbetrieb darf einem Mitarbeiter kündigen, wenn dieser voraussichtlich länger arbeitsunfähig sein wird.

    Landesarbeitsgericht Mainz LAG Mainz, Az.: 2 Sa 373/07

    Die Regeln des Kündigungsschutzgesetzes gelten nur für Betriebe ab 6 Mitarbeitern.
    Eine krankheitsbedingte Kündigung ist für solche Kleinbetriebe zulässig, da das Unternehmen einen Ausfall kaum verkraften könne.
    Sie ist nur dann unzulässig, wenn sie willkürlich ist.
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    Kommentar:
    Wenn ein Mitarbeiter also für seinen „geliebten Chef“ Überstunden bis hin zur gesundheitlichen Erschöpfung leisten würde, würde ihm dann dieser Einsatz also mit einer Kündigung gedankt werden können.
    Deshalb: Krankheiten rechtzeitig auskurieren, bevor sie chronisch werden könnten und zu einem längerfristigen Ausfall führen können.
    Keine Arbeiten (Freizeit und Beruf) verrichten, die die Gesundheit dauerhaft beeinträchtigen könnten.
    Es wurde nicht definiert, ab wann man als „länger arbeitsunfähig“ gilt.

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