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Frage keine kostenübernahme von der arge für meinen umzug

Dieses Thema im Forum 'Hartz 4' wurde von Unregistriert gestartet, 20 Mai 2010.

  1. hallo
    ich habe mit meinen freund den mietvertrag untrschrieben aber nur als mitmieter und die miete zahlt mein freund aber die arge sagt das sie mir den umzug da hin nicht zahlt noch nicht mal als vorschuss das ich es zurück zahlen würde da sagt die sachbearbeiterin das wäre gesetzeswiedrig das ich den mietvertrag schon unterschrieben habe ob woll ich mit ihr zwei monate davor gesprochen habe und sie meinte wenn ich den 1.10job annehme legt sie mir keine steine in den weg und jetzt weigert sie sich mir den antrag auf umzugskostenübernahme raus zu geben wie soll ich mich da verhalten

    lg kerstin
  2. wolle

    wolle ...ist locker!

    AW: keine kostenübernahme von der arge für meinen umzug

    Entscheidender Fehler hier, sich auf die mündliche Aussage der Sachbearbeiterin zu verlassen und zum zweiten, die Unterschreibung des Mietvertrages ohne den schriftlichen Bescheid zur Umzugsgenehmigung und der damit verbundenen Kostenübernahme. Hier hätte eindeutig vor der Unterschrift unter den Mietvertrag ein entsprechender Antrag zur Umzugsgenehmigung und dessen Kostenübernahme erfolgen müssen.
    In jedem Harz4_Forum wird angeraten, sich solche wichtigen Aussagen schriftlich bestätigen zu lassen oder bei solchen Gesprächen einen Zeugen dabei zu haben. Entschuldigend aber auch nachhaltig negativ auswirkend ist hier die Unerfahrenheit.
    Um die Sache hier zu forcieren und einen Abschluss zu deiner Zufriedenheit erreichbar zu machen, empfehle ich dir eine schriftliche Beschwerde an die/den Teamleiter deiner Sachbearbeiterin.
    Suche dir den Paragraphen aus deinem Bescheid heraus, welcher auf deine persönliche Mitarbeit verweist und baue darauf deine Beschwerde auf.
    Sinngemäss eben, dass dieser Umzug zur Aufnahme des Jobs erforderlich ist und du damit eine Verringerung der zu beziehenden Harz4-Leistung erreichst. Ebenso, wie du dich auf die mündliche Aussage deiner Sachbearbeiterin stützend und der Notwendigkeit entsprechend, die Unterschrift unter den Mietvertrag geleistet hast. Verweise auf den fehlenden Hinweis deiner Sachbearbeiterin zur Einreichung eines entsprechenden schriftlichen Antrages zur Umzugsgenehmigung und der fehlenden Belehrung zu der Umzugskostenübernahmevoraussetzung.
    Viel Glück.
    Last edited by a moderator: 21 Mai 2010

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