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Hilfe, schon wieder solche ******** ---- Smsfree100 *reinschaun*!!!!!!!!!!!!!!
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Tina Turna ist eine....?
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<p>[quote="Unregistriert, post: 653819"]<b>AW: Hilfe, schon wieder solche ******** ---- Smsfree100 *reinschaun*!!!!!!!!!!!!!!</b></p><p><br /></p><p>Eine Bekannte hat auch ähnliche e-mails erhalten.</p><p><br /></p><p>Die Firma beruft sich wegen der Wirksamkeit ihrer Verträge mit Minderjährigen auf § 110 BGB (Taschengeldparagraph). Dies ist jedoch unrichtig, da zum einen die Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden und von den Eltern die Zustimmung zur Verwendung der Mittel für diese Sache erteilt werden muss, wass ja nicht der Fall ist.</p><p><br /></p><p>Bitte nicht kirre machen lassen. Ich sehe die Sache gelassen. Sollen die doch mal klagen.</p><p><br /></p><p>Ich habe denen folgende e-mail geschrieben:</p><p><br /></p><p>Sehr geehrte Damen und Herren,</p><p><br /></p><p>Frau ......... hat mir Ihre e-mail weitergeleitet mit der Bitte um Überprüfung</p><p>Ihres Anspruchs.</p><p><br /></p><p>Ich weise nochmals darauf hin, dass Frau ..........17 Jahre alt, somit</p><p>minderjährig ist.</p><p><br /></p><p>Ein wirksamer Vertrag zwischen Ihnen und Frau ........... ist somit nicht</p><p>zustandegekommen. Die Zustimmung durch die gesetzlichen Vertreter wird nicht</p><p>erfolgen.</p><p><br /></p><p>Sofern Sie sich für die Wirksamkeit des Vertrages auf die Bestimmungen des §</p><p>110 BGB (Taschengeld) berufen, gehen Sie in Ihrer Annahme fehl, eine</p><p>Wirksamkeit hierdurch begründen zu können.</p><p><br /></p><p>Zum einen fehlt es an der hinreichenden Überlassung der Mittel an die</p><p>Minderjährige und zum anderen an der konkludenten Einwilligung der</p><p>gesetzlichen Vertreter zur Verwendung überlassener Mittel für das hier</p><p>zugrundeliegende Geschäft. (vgl. Palandt, 65. Auflage, § 110, Rd.-Nr. 1,ff).</p><p><br /></p><p>Weiterin tritt Wirksamkeit des Vertrages vor Bewirken der Leistung im Sinne</p><p>von § 362 BGB nicht ein.</p><p><br /></p><p>Die Leistung wird nicht erfolgen.</p><p><br /></p><p>Sollten Sie dennoch Klage erheben wollen, steht dies Ihnen natürlich frei.</p><p><br /></p><p>Unter Bezugnahme auf Ihre AGB weise ich schon jetzt darauf hin, dass -</p><p>sollten Sie irgendwelche Negativmerkmale über Frau .......an Auskunfteien o.</p><p>ä. melden - alle rechtlichen Möglickeiten gegen Sie in Anspruch genommen</p><p>werden.</p><p><br /></p><p>Sollten Sie weitere Korrespondenz für notwendig erachten, wollen Sie diese</p><p>bitte mit mir führen.</p><p><br /></p><p><br /></p><p>Mit freundlichem Gruß[/quote]</p><p><br /></p>
[quote="Unregistriert, post: 653819"][b]AW: Hilfe, schon wieder solche ******** ---- Smsfree100 *reinschaun*!!!!!!!!!!!!!![/b] Eine Bekannte hat auch ähnliche e-mails erhalten. Die Firma beruft sich wegen der Wirksamkeit ihrer Verträge mit Minderjährigen auf § 110 BGB (Taschengeldparagraph). Dies ist jedoch unrichtig, da zum einen die Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden und von den Eltern die Zustimmung zur Verwendung der Mittel für diese Sache erteilt werden muss, wass ja nicht der Fall ist. Bitte nicht kirre machen lassen. Ich sehe die Sache gelassen. Sollen die doch mal klagen. Ich habe denen folgende e-mail geschrieben: Sehr geehrte Damen und Herren, Frau ......... hat mir Ihre e-mail weitergeleitet mit der Bitte um Überprüfung Ihres Anspruchs. Ich weise nochmals darauf hin, dass Frau ..........17 Jahre alt, somit minderjährig ist. Ein wirksamer Vertrag zwischen Ihnen und Frau ........... ist somit nicht zustandegekommen. Die Zustimmung durch die gesetzlichen Vertreter wird nicht erfolgen. Sofern Sie sich für die Wirksamkeit des Vertrages auf die Bestimmungen des § 110 BGB (Taschengeld) berufen, gehen Sie in Ihrer Annahme fehl, eine Wirksamkeit hierdurch begründen zu können. Zum einen fehlt es an der hinreichenden Überlassung der Mittel an die Minderjährige und zum anderen an der konkludenten Einwilligung der gesetzlichen Vertreter zur Verwendung überlassener Mittel für das hier zugrundeliegende Geschäft. (vgl. Palandt, 65. Auflage, § 110, Rd.-Nr. 1,ff). Weiterin tritt Wirksamkeit des Vertrages vor Bewirken der Leistung im Sinne von § 362 BGB nicht ein. Die Leistung wird nicht erfolgen. Sollten Sie dennoch Klage erheben wollen, steht dies Ihnen natürlich frei. Unter Bezugnahme auf Ihre AGB weise ich schon jetzt darauf hin, dass - sollten Sie irgendwelche Negativmerkmale über Frau .......an Auskunfteien o. ä. melden - alle rechtlichen Möglickeiten gegen Sie in Anspruch genommen werden. Sollten Sie weitere Korrespondenz für notwendig erachten, wollen Sie diese bitte mit mir führen. Mit freundlichem Gruß[/quote]
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