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HILFE der Gerichtvollzieher will kommen

Discussion in 'Verbraucherschutz' started by Unregistriert, Feb 15, 2009.

  1. Habe mal ne Fragen und zwar kommt bei mir der Gerichtsvollzieher am Montag

    Wollte mal Fragen ich habe eine bedarfgemeinschaft mit meiner Freundin

    Sie kaufte sich am 21,01,2009 ein neuen Rechner also Pc für 183,50 kann er ihn Pfänden

    Dann holte sie ein gebrauchten Monitor für 70 Euro TFT hat sie aber kein Beleg

    sie hat aber auch noch ein Laptop

    Kann somit etwas gepfändet werden

    Der Gerichtsvollzieher kommt wegen mir nicht wegen Ihr
  2. wolle

    wolle ...ist locker!

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    AW: HILFE der Gerichtvollzieher will kommen

    Die Sachen gehören doch Ihr.Weiter würde eine Rolle von Aufwand und Nutzen spielen,also es käme drauf an wie hoch die Forderung ist.
    Persönlich würde ich dir empfehlen,vereinbare mit dem Gerichtsvollzieher eine Ratenzahlung.Vor allem mach dich nicht selber verrückt,sie machen zwar ihren Job sind aber auch Menschen.
  3. AW: HILFE der Gerichtvollzieher will kommen

    Einige Gerichtsvollzieher sehen einen normalen Rechner (Danach sieht es bei euch aus- nicht die 2000€ Spielekiste) als nötige Einrichtung an, da wichtig um Bewerbungen usw. zu schreiben! Bei zwei Computern ??? Nicht so ganz legal Laptop verschwinden lassen!! Da aber das ganze ihr gehört und nicht dir darf er so ohne weiteres nicht pfänden! Aber ganz wichtig Gesprächsbereitschaft zeigen, freundlich bleiben und ehrlich sein (da wieder der Punkt oben:D. Den der Gerichtsvollzieher hat da auch Spielraum! Und wenn er merkt da will jemand dann sind viele Gerrichtsvollzieher auch helfender Weise dabei! Denn das allgemeine angstgehabe vor dem Gerichtsvollzieher ist unnötig! Beim erstenmal pfändet er sowieso nicht sondern will erstmal klären was Sache ist und gepfändete Sachen bringen oft nichtmal die Kosten ein, wenn den überhaupt etwas zu pfänden da ist!
  4. carlos69

    carlos69 New Member

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    AW: HILFE der Gerichtvollzieher will kommen

    Den Gerichtsvollzieher interessieren keine Sachen von niedrigem Wert; denn Du musst bedenken dass der Abtransport, die Lagerung und die Versteigerung Geld kosten..und...es muss ja auch noch was für ihn und die Gläubiger hängen bleiben.
    Desweiteren kann er nichts pfänden was nachweislich Deiner Lebensparnerin gehört.

    Ausserdem (falls sie dies nicht nachweisen kann) und ihr nicht sicher seid, kann ja auch der Gegenstand am Tag des Besuches bei ihr zuhause oder bei ihrer Schwester stehen.

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