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<p>[quote="Gast, post: 1030964"]<b>AW: Hartz IV - benötige Rat</b></p><p><br /></p><p>Sind Wohnungslose/ Durchreisende/ Nichtsesshafte anspruchsberechtigt nach dem SGB II und welche Agentur ist örtlich zuständig?</p><p><br /></p><p>Anspruchsberechtigt ist, wer u.a. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat. Auch bei dem o.g. Personenkreis muss grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass er diese Voraussetzung erfüllt.</p><p><br /></p><p>Es wird nicht zwischen mobilen und sesshaften Obdachlosen unterschieden.</p><p><br /></p><p>Somit besteht Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II.</p><p><br /></p><p>Für Personen ohne festen Wohnsitz ist als gewöhnlicher Aufenthalt der Träger zuständig, in dessen Bereich sich der Hilfebedürftige tatsächlich aufhält. </p><p><br /></p><p>Das steht im Prinzip im §7 des SGB II:<a href="http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbii/7.html" target="_blank" class="externalLink" rel="nofollow">http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbii/7.html</a></p><p><br /></p><p>Ansonsten hier das Ganze: <a href="http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_ii.htm" target="_blank" class="externalLink" rel="nofollow">http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_ii.htm</a>[/quote]</p><p><br /></p>
[quote="Gast, post: 1030964"][b]AW: Hartz IV - benötige Rat[/b] Sind Wohnungslose/ Durchreisende/ Nichtsesshafte anspruchsberechtigt nach dem SGB II und welche Agentur ist örtlich zuständig? Anspruchsberechtigt ist, wer u.a. seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat. Auch bei dem o.g. Personenkreis muss grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass er diese Voraussetzung erfüllt. Es wird nicht zwischen mobilen und sesshaften Obdachlosen unterschieden. Somit besteht Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Für Personen ohne festen Wohnsitz ist als gewöhnlicher Aufenthalt der Träger zuständig, in dessen Bereich sich der Hilfebedürftige tatsächlich aufhält. Das steht im Prinzip im §7 des SGB II:[url]http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/buch/sgbii/7.html[/url] Ansonsten hier das Ganze: [url]http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_ii.htm[/url][/quote]
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