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Wer ist Weltweit bekannter Rihanna oder marilyn manson
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<p>[quote="wolle, post: 1030940, member: 127604"]<b>AW: Hartz IV - benötige Rat</b></p><p><br /></p><p>Machbar ist es,kommt aber auch auf die ARGE drauf an.</p><p>Zur Zeit ist es so,daß der Nachweis über eine mögliche Arbeitsstelle nötig wäre um den Wohnort zu wechseln.Muß ich jetzt mal sagen,wäre auch vorteilhafter,selbst wenn es nur ein Geringverdiener-Job wäre.</p><p>Ich würde ihm empfehlen das im Gespräch mit seiner SB abzuklären,wenn diese</p><p>das OK gibt,steht dem nichts im Wege.Hier muß ich eben nochmal darauf verweisen,daß die Arbeitsweisen der ARGEN sehr unterschiedlich ist und man dazu keinen Maßstab hat.</p><p>Zur Wohnung.Ja er hat Anspruch auf die nötige Unterstützung und Erstausstattung.Dazu ist ein Antrag an die ARGE zu richten,der soziale Dienst ermittelt dann durch einen Hausbesuch den nötigen Bedarf. Der Weg dazu wäre: 1.Wohnung muß vorhanden sein - 2.Antrag auf Erstausstattung bei der ARGE abgeben und dann muß er warten.</p><p>Als Anmerkung noch.Wenn er eine Wohnung hat,muß er sofort einen neuen Antrag wegen Änderung der Lebensumstände stellen.Dies betrifft dann Miet,- und Nebenkosten der Wohnung,welche von der ARGE dann getragen werden.</p><p>Fragen noch,dann einfach melden. Ihm wünsche ich viel Glück und Erfolg.[/quote]</p><p><br /></p>
[quote="wolle, post: 1030940, member: 127604"][b]AW: Hartz IV - benötige Rat[/b] Machbar ist es,kommt aber auch auf die ARGE drauf an. Zur Zeit ist es so,daß der Nachweis über eine mögliche Arbeitsstelle nötig wäre um den Wohnort zu wechseln.Muß ich jetzt mal sagen,wäre auch vorteilhafter,selbst wenn es nur ein Geringverdiener-Job wäre. Ich würde ihm empfehlen das im Gespräch mit seiner SB abzuklären,wenn diese das OK gibt,steht dem nichts im Wege.Hier muß ich eben nochmal darauf verweisen,daß die Arbeitsweisen der ARGEN sehr unterschiedlich ist und man dazu keinen Maßstab hat. Zur Wohnung.Ja er hat Anspruch auf die nötige Unterstützung und Erstausstattung.Dazu ist ein Antrag an die ARGE zu richten,der soziale Dienst ermittelt dann durch einen Hausbesuch den nötigen Bedarf. Der Weg dazu wäre: 1.Wohnung muß vorhanden sein - 2.Antrag auf Erstausstattung bei der ARGE abgeben und dann muß er warten. Als Anmerkung noch.Wenn er eine Wohnung hat,muß er sofort einen neuen Antrag wegen Änderung der Lebensumstände stellen.Dies betrifft dann Miet,- und Nebenkosten der Wohnung,welche von der ARGE dann getragen werden. Fragen noch,dann einfach melden. Ihm wünsche ich viel Glück und Erfolg.[/quote]
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