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Gleitsichtbrille ... Statistische Werte für Argumentation mit ArGe gesucht
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Wer ist Weltweit bekannter Rihanna oder marilyn manson
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<p>[quote="Neelix1965, post: 1354060, member: 127677"]Hallo an alle,</p><p><br /></p><p>ich habe seit Mittwoch letzter Woche die Gewissheit, dass ich ab sofort eine Gleitsichtbrille benötige.</p><p><br /></p><p>Da sowohl der Gesetzgeber als auch die Sozialgerichte übereinstimmen, dass ein Hartz-IV-Bezieher eine 'neue' Brille aus eigenen Mitteln zu bestreiten habe und die Krankenkassen nur im "äußersten" Notfall etwas zahlen (mit Brille auf dem besseren Auge eine Sehkraft von UNTER 30%) brauche ich für meine Argumentation mit dem Fallmanager einige statistische Werte ... die ich alleine nicht finde über Google.</p><p><br /></p><p>Ansatz: "Neue" Brille bedeutet ERSATZ-Brille der <b>gleichen Brillenart</b></p><p><br /></p><p>Wer wie ich bisher eine Fernbrille (Kurzsichtigkeit) hatte muß demzufolge die Kosten für eine stärkere FERN-Brille selber aufbringen.</p><p>Eine Gleitsicht-Brille ist aber eine komplett andere Brillen-ART.</p><p><br /></p><p>Mir ist bekannt, dass man sagt: Eine Gleitsichtbrille brauchen die Menschen ab dem 40. bis 45. Lebensjahr.</p><p><br /></p><p>Die Daten die ich nun benötige wären:</p><p>- Wie viele Gleitsicht-Brillen werden in Deutschland verkauft (in Stückzahlen oder Prozentangaben).</p><p>- Wie viele davon hatten vorher schon eine Brille (egal ob für Fern- oder Nahsicht)</p><p>- Wie ist die Altersverteilung der Gleitsicht-Brillen-Nutzer.</p><p><br /></p><p>Meine einzige Chance, überhaupt <i>irgendeine</i> Art der Unterstützung vom Amt zu bekommen (wenn, dann wahrscheinlich §23 SGBII***), ist es klar zu machen, dass die Tatsache, dass ich Brillenträger bin mich <b>nicht zwangsläufig</b> dazu verpflichtet die Eventualität einer <b><i>gänzlich anderen als der <u>gewöhnten</u> Brillenart</i></b> annehmen zu müssen, <u>da nicht jeder der eine Brille hat, auch zwangsläufig eine Gleitsichtbrille braucht.</u></p><p><br /></p><p>(Das hoffe ich jedenfalls <img src="styles/default/xenforo/clear.png" class="mceSmilieSprite mceSmilie9" alt=":eek:" unselectable="on" unselectable="on" />)</p><p><br /></p><p>Hat jemand eine Ahnung, Links oder ähnliches in dieser Hinsicht?</p><p><br /></p><p><br /></p><p>PS: ***</p><p>§ 23 SGBII - KANN-Regelung (Kurzfassung)</p><p><b>Bei <i>unvorhersehbaren</i> Kosten, auf die der Hartz-IV-Empfänger sich nicht vorbereiten konnte, KANN die ArGe auf Antrag ein zinsfreies Darlehen gewähren, das mit 10% des Regelsatzes monatlich abbezahlt wird.</b>[/quote]</p><p><br /></p>
[quote="Neelix1965, post: 1354060, member: 127677"]Hallo an alle, ich habe seit Mittwoch letzter Woche die Gewissheit, dass ich ab sofort eine Gleitsichtbrille benötige. Da sowohl der Gesetzgeber als auch die Sozialgerichte übereinstimmen, dass ein Hartz-IV-Bezieher eine 'neue' Brille aus eigenen Mitteln zu bestreiten habe und die Krankenkassen nur im "äußersten" Notfall etwas zahlen (mit Brille auf dem besseren Auge eine Sehkraft von UNTER 30%) brauche ich für meine Argumentation mit dem Fallmanager einige statistische Werte ... die ich alleine nicht finde über Google. Ansatz: "Neue" Brille bedeutet ERSATZ-Brille der [B]gleichen Brillenart[/B] Wer wie ich bisher eine Fernbrille (Kurzsichtigkeit) hatte muß demzufolge die Kosten für eine stärkere FERN-Brille selber aufbringen. Eine Gleitsicht-Brille ist aber eine komplett andere Brillen-ART. Mir ist bekannt, dass man sagt: Eine Gleitsichtbrille brauchen die Menschen ab dem 40. bis 45. Lebensjahr. Die Daten die ich nun benötige wären: - Wie viele Gleitsicht-Brillen werden in Deutschland verkauft (in Stückzahlen oder Prozentangaben). - Wie viele davon hatten vorher schon eine Brille (egal ob für Fern- oder Nahsicht) - Wie ist die Altersverteilung der Gleitsicht-Brillen-Nutzer. Meine einzige Chance, überhaupt [I]irgendeine[/I] Art der Unterstützung vom Amt zu bekommen (wenn, dann wahrscheinlich §23 SGBII***), ist es klar zu machen, dass die Tatsache, dass ich Brillenträger bin mich [B]nicht zwangsläufig[/B] dazu verpflichtet die Eventualität einer [B][I]gänzlich anderen als der [U]gewöhnten[/U] Brillenart[/I][/B] annehmen zu müssen, [U]da nicht jeder der eine Brille hat, auch zwangsläufig eine Gleitsichtbrille braucht.[/U] (Das hoffe ich jedenfalls :o) Hat jemand eine Ahnung, Links oder ähnliches in dieser Hinsicht? PS: *** § 23 SGBII - KANN-Regelung (Kurzfassung) [B]Bei [I]unvorhersehbaren[/I] Kosten, auf die der Hartz-IV-Empfänger sich nicht vorbereiten konnte, KANN die ArGe auf Antrag ein zinsfreies Darlehen gewähren, das mit 10% des Regelsatzes monatlich abbezahlt wird.[/B][/quote]
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