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Gleichberechtigung in Sachen Gehalt

Dieses Thema im Forum 'Verbraucherschutz' wurde von Grimmboldistauchhier gestartet, 10 November 2010.

  1. huhu, mal ne Frage

    der Arbeitgeber ist zur Gleichbrechtigung der Arbeitnehmer verpflichtet. Das sollte sich auch im Gehalt wiederspiegeln.
    Grundsätzlich gilt also: gleiche Arbeit, gleiches Geld.

    In wie weit dürfen da Faktoren wie Alter, Familienstand, Firmenzugehörigkeit etc berücksichtigt werden?

    Ist es rechtens, dass jemand mehr Geld bekommt, als ein anderer der (mindestens) die selbe Menge an Aufträgen schafft, nur weil einer verheiratet ist und ein Kind hat?

    Wenn ein AN schon laaange in der Firma ist, aber langsam und auf steinzeitliche Weise arbeitet, sollte er dann mehr Geld bekommen, als jemand der effektiv, wirtschaftlich und schnell arbeitet?

    Kann es sein, dass jemand sämtliche Sonderaufgaben auf den Tisch bekommt, mit der Begründung "dann klappts wenigstens", diese auch zuverlässig erledigt, zusätzlich zu seiner regulären Arbeit, und trotzdem das kleinste Gehalt hat?

    am Rande: ich geh natürlich von Brutto-Löhnen aus. Netto ergeben sich natürlich immer Unterschiede durch verschidene Steuerklassen.
  2. wolle

    wolle ...ist locker!

    AW: Gleichberechtigung in Sachen Gehalt

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