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Geschäftsfähigkeit & Internet

Discussion in 'Verbraucherschutz' started by BigJohn, Dec 27, 2007.

  1. Geschäftsfähigkeit & Internet
    Nicht jeder kann einen gültigen Vertrag abschließen !

    Wer kann alles einen Vertrag abschließen und wie steht es um die Gültigkeit ?

    Geschäftsunfähig
    sind alle Personen unter 7 Jahren und wer geistig dauerhaft nicht zu Entscheidungen fähig ist
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__104.html
    Alle Verträge mit diesen Personen sind nichtig/ungültig http://bundesrecht.juris.de/bgb/__105.html
    Sofern es sich jedoch um einen volljährigen Geschäftsunfähigen handelt, so wird der Vertrag über geringwertige Dinge des täglichen Lebens gültig, wenn Leistung und Gegenleistung erbracht werden. .. Ware und Geld den Besitzer gewechselt haben
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__105a.html

    Bedeutung:
    Kinder unter 7 Jahren und geistig dauerhaft behinderte Personen dürfen keine Verträge abschließen. Die Verträge sind ungültig.
    Geistig behinderte Erwachsene Personen dürfen jedoch z.B. Lebensmittel kaufen, wenn sie sofort bezahlen. Dann wird der Vertrag gültig.

    beschränkt geschäftfähig
    sind alle Personen ab dem 7. Lebensjahr
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__106.html
    Der Minderjährige darf Geschäfte abschließen, die nur zu seinem Vorteil sind. Ansonsten muss ein Erziehungsberechtigter die Einwilligung geben.
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__107.html
    Um einen gültigen Vertrag zu schließen muss der Erziehungsberechtigte um Einverständnis gefragt werden.
    Wenn der Erziehungsberechtigte seinem minderjährigem Kind bereits die Genehmigung erteilt hat, so ist diese Genehmigung nicht mehr gültig.
    Nur die Bestätigung des Vertrages durch den Erziehungsberechtigten macht ihn gültig. Wenn innerhalb von 2 Wochen keine Bestätigung erteilt wird, ist es automatisch eine Ablehnung und der Vertrag wird ungültig.
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__108.html

    Bedeutung:
    Kinder ab 7 Jahren dürfen also Geschäfte abschließen, wenn diese nur zu ihrem Vorteil sind... ansonsten müssen Eltern die Genehmigung dazu geben.
    Wenn jetzt z.B. der Verkäufer sagt:
    „Da müssen deine Eltern aber die Erlaubnis geben“..
    dann muss diese Erlaubnis von den Eltern direkt an den Verkäufer gegeben werden.
    Alle Genehmigungen dem Kind gegenüber sind ungültig.
    Und wenn die Eltern innerhalb 2 Wochen keine Erlaubnis geben, ist der Vertrag ungültig.

    aber es geht ja noch weiter ...

    Während dieser 2 Wochen-Frist kann auch der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, solange noch keine Genehmigung der Eltern vorliegt (Siehe Absatz 1 des Links)
    Wenn der Minderjährige gesagt hat, dass eine Genehmigung der Eltern vorliegen würde, kann der Verkäufer auch vom Vertrag zurücktreten, wenn die Behauptung des Minderjährigen nicht stimmte... er kann aber nicht mehr zurücktreten, wenn er schon vorher wusste, dass der Minderjährige die Unwahrheit sagte.
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__109.html

    Bedeutung:
    Der Verkäufer kann es sich während er auf die Genehmigung der Eltern wartet, noch einmal überlegen und vom Vertrag zurücktreten.
    Das gilt auch wenn das Kind ihn nur angelogen hat, dass es die Erlaubnis hat.
    Er kann aber nicht mehr zurücktreten, wenn er wusste, dass ihm das Kind etwas vorgelogen hat.

    Und warum sollte ein Verkäufer freiwillig vom Vertrag zurücktreten ?
    z.B. bei Handyverträgen. Wenn der Vertrag ungültig wird, bleibt der Händler auf den Kosten sitzen.. ohne Vertrag keine Zahlungspflicht.

    Doch es gibt auch noch gültige Verträge mit Minderjährigen, die beschränkt geschäftsfähig sind.
    Und zwar wenn sie das Geld geschenkt bekommen haben oder selbst angespart haben.
    (das war mal unter dem Namen „Taschengeldparagraf“ bekannt)
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__110.html

    Die Genehmigung des gesetzlichen Vertreters muss immer schriftlich vorliegen. Wenn die Genehmigung nicht vorliegt, kann der Händler das Geschäft direkt ablehnen.
    Aber: Wenn der Vertreter gegenüber dem Händler direkt eine Genehmigung erteilt hat, kann der Händler nicht mehr zurücktreten.
    http://bundesrecht.juris.de/bgb/__111.html


    Zusammenfassung in Kurzform:
    Kinder unter 7 dürfen nichts, Kinder ab 7 Jahren dürfen das kaufen, für das sie selbst gespart haben.. oder müssen die schriftliche Einwilligung der Eltern vorlegen...
    sonst.. ist der Vertrag ungültig.
    Und wenn schon vorher Kosten entstanden sind, brauchen sie auch nicht bezahlt zu werden... hätte der Händler halt eher gefragt, dann hätte er zurücktreten können.

    Und da sind wir plötzlich beim Internet:
    Oft fallen gerade Kinder auf die Klauseln rein und klicken lustig drauf los.
    Da das Klicken für das Kind nicht „nur von Vorteil“ ist, ist der Vertrag erst einmal ungültig.
    Für einen ungültigen Vertrag muss man nicht haften.
    Wenn der Seitenbetreiber eine (schriftliche) Einverständniserklärung der Eltern anfordert, hat er bis dahin noch Zeit vom Vertrag zurück zu treten.
    Er kann aber nicht mehr zurücktreten, wenn er schon vorher von der Minderjährigkeit wusste und annehmen musste, dass eine Einverständniserklärung nicht erfolgen würde.
    Ansonsten: Wenn innerhalb 2 Wochen keine Bestätigung der Eltern folgt, gilt der Vertrag automatisch als ungültig.


    Achtung ! Nur eine Auslegung:
    Bis zur Rechnung weiß der Betreiber nichts von der Minderjährigkeit.
    Die Rechnung stellt also rechtlich nur die „Anforderung der Einverständniserklärung“ dar.
    In der Regel werden die Eltern nun den Betreiber über die Minderjährigkeit informieren und das Einverständnis ablehnen. Somit wird der Vertrag rückwirkend zunächst schwebend ungültig und direkt danach ungültig.
    Bisher erbrachte Leistungen müssen also nicht bezahlt werden.

    Gültig wird er aber auch nachträglich, wenn die Eltern die Rechnung bezahlen. Durch die Zahlung haben sie dem Vertrag nachträglich zugestimmt.

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