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Frage zum Rückgaberecht

Discussion in 'Verbraucherschutz' started by SlimShady01, Jun 14, 2007.

  1. SlimShady01

    SlimShady01 New Member

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    kurze frage und zwar wenn ein kunde ein shirt kauft,welches man logischerweise links rum und auf 30 grad waschen soll,worauf man ihn beim kauf auch nochmal aufmerksam gemacht hat, dieser dann kommt weil das motov rausgewaschen ist,muss man dieses dann umtauschen? Normalerweise ja nicht, denn ich habe ihn beim kauf darauf aufmerksam gemacht und im shirt steht das auch nochmal vermerkt. Hatten mehr als 20 dieser shirts verkauft und nie gab es probleme. Wie sieht das in dem fall aus? ich weiß dumme frage aber wollte mal wissen wie ihr das seht!
  2. AW: Frage zum Rückgaberecht

    Wieder ein alter Fall, der aber immer aktuell sein wird...

    Wenn sowohl der Verkäufer als auch ein Etikett darauf aufmerksam machen, dass sich die Farben auswaschen (deshalb ja das "Linksherumwaschen"), kann sich der Kunde später nicht darauf berufen, dass er es nicht gewusst hat.

    Eine Gewährleistungspflich ist dann nicht mehr gegeben, da der Kunde vor Kauf/beim Kauf über den Umstand informiert wurde.

    Noch gibt es keine Gewährleistung darauf, dass Farben sich nicht auswaschen können.
    Deshalb gibt es ja auch Pflegeanleitungen und spezielle Waschmitel.. um diesen Umstand zu verhindern oder hinauszuzögern.

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