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Rechtslage Einkommen – Grundlage, Arten, Berechnung und Freibeträge

Discussion in 'Hartz 4' started by Neelix1965, Jan 19, 2010.

  1. Neelix1965

    Neelix1965 German "Soapboxer"

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    [FONT=Arial, sans-serif]Gesetzliche Grundlage:[/FONT]​

    [FONT=Arial, sans-serif]Als Grundlage der Anrechnung von Einkommen wird im Allgemeinen der §2 SGB 2 benutzt. Hier im Besonderen der erste Satz des ersten Absatzes (§2 Absatz 1 Satz 1 SGB II): http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__2.html[/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]Im Gegensatz zu ALG 1 gibt es bei der Feststellung ob Hilfebedürftigkeit trotz Berufstätigkeit besteht und somit Einkommen angerechnet wird keine Höchstgrenzen in Bezug auf Stundenzahl. Auch mit einer Vollzeit-Arbeit kann der Hartz IV-Bezieher noch dem ALG 2 unterliegen. Als Faustregel zur Bestimmung ob ALG 2 oder nicht, wurde mir vor einigen Jahren von meinem Fallmanager genannt: [/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]Arten von Einkommen[/FONT]​

    [FONT=Arial, sans-serif]Im § 11 SGB 2 werden die Arten der anrechnbaren und nicht anrechnbaren Einkommen genannt. http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html[/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]
    Da solche Texte für jeden Nicht-Juristen schwer zu verstehen oder gar umzusetzen sind, sollen die folgenden Links zu einem besseren Verstehen verhelfen:
    [/FONT][FONT=Arial, sans-serif]
    Anrechenbares Einkommen:
    [/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/was-zaehlt-als-einkommen.html[/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]Nicht anrechenbares Einkommen:[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif][FONT=Arial, sans-serif]http://www.sozialleistungen.info/con/hartz-iv-4-alg-ii-2/was-ist-kein-einkommen.html[/FONT][/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]Auf dieser Seite ist dieser Punkt etwas ausführlicher in Form einer Liste dargestellt:[/FONT]
    [FONT=Times New Roman, serif][FONT=Arial, sans-serif]http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/0344e199b00fda506.php[/FONT][/FONT]


    [FONT=Arial, sans-serif]Persönlicher Hinweis:[/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]Geht vorsichtshalber davon aus, dass jeglicher Geldzufluß (Einkommen) das nicht auf der Liste des 'nicht anrechnbaren Einkommens' steht grundsätzlich zur Anrechnung herangezogen wird. Dabei ist eine evtl. „Zweckgebundenheit“ des Zahlers nicht ausschlaggebend! [/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]Wie mir von meinem Sachbearbeiter mündlich und fernmündlich bestätigt wurde, sind zum Beispiel folgende „Einnahmen“ anrechnungspflichtig:[/FONT]

    • [FONT=Arial, sans-serif]Geldgeschenke zu Geburtstag, Kommunion/Konfirmation, Hochzeit u.a.[/FONT]
    • [FONT=Arial, sans-serif]Bargeld das man (rechtlich einwandfrei – nicht im 'übertragenen Sinn') auf der Straße findet.[/FONT]

    [FONT=Arial, sans-serif]Berechnung[/FONT]​

    [FONT=Arial, sans-serif]Es wird das so genannte 'Nettoeinkommen' zur Berechnung herangezogen. [/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]Dieser Grundsatz ist vor allem für Einkommen aus selbständiger Tätigkeit wichtig. Sozialleistungen, gesetzliche Abgaben und Steuern werden zur Ermittlung des Nettoeinkommens abgezogen. Dies kann pauschalisiert oder mit den tatsächlichen Beträgen (Nachweispflicht) geschehen.[/FONT]

    [FONT=Arial, sans-serif]Für alle anrechnbaren Einkommen gilt folgende Berechnung:[/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]Nettoeinkünfte bis 800,00 €:[/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]20 % darf der Hartz IV-Empfänger / Haushaltsvorstand behalten.[/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]Nettoeinkünfte über 800,00 € bis max. 1.200,00 €:[/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]10 % darf der Hartz IV-Empfänger / Haushaltsvorstand behalten.[/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]Die Höchstgrenze von 1.200,00 € erhöht sich auf 1.500,00 € wenn der Hartz IV-Empfänger mindestens ein minderjähriges Kind zu versorgen hat oder der Bedarfsgemeinschaft mindestens ein minderjähriges Kind angehört.[/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]Nettoeinkommen über 1.200,00 € bzw. 1.500,00 €:[/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]Das Einkommen wird zu 100% angerechnet![/FONT]


    [FONT=Arial, sans-serif]Freibeträge[/FONT]​
    [FONT=Arial, sans-serif]ACHTUNG:

    [/FONT] [FONT=Arial, sans-serif]Der bekannte „Grundfreibetrag“ in Höhe von 100,00 € gilt nur bei Einkommen aus nichtselbständiger Arbeit! [/FONT]

    [FONT=Arial, sans-serif]Für alle anderen Einkommensarten (außer Einkommen aus selbständiger Tätigkeit) beträgt der Freibetrag nur 30,00 €! (Als 'Aufwandspauschale' für z.B.: Versicherungsbeiträge). Auch dies ist eine Information, die mir bisher nur mündlich bestätigt wurde.[/FONT]

    [FONT=Arial, sans-serif]Beispiele:[/FONT]​

    [FONT=Arial, sans-serif]Alleinstehender (ohne Kind) – Nettoeinkommen 900,00 €[/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]100,00 € (Grundfreibetrag aus nichtselbständiger Arbeit)[/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]140,00 € (20 % von: 700,00 € - 800,00 € Grenzbetrag minus Grundfreibetrag)[/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif] 10,00 € (10 % von 100,00 € - Betrag der über 800,00 € aber unter 1.200,00 € liegt)[/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]=======[/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]250,00 € (Gesamter Betrag der behalten werden darf)[/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]An die Behörde zu zahlen bzw. von dieser bei nächster Zahlung einzubehalten: 650,00 €[/FONT]

    [FONT=Arial, sans-serif]Alleinstehender (ohne Kind) – Geburtstagsgeschenke in Bar: 200,00 €[/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]30,00 € (Grundfreibetrag – da nicht aus Arbeitseinkommen)[/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]34,00 € ( 20% von 170,00 € - Betrag der unter 800,00 € Grenzbetrag liegt)[/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]=======[/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]64,00 € (Gesamter Betrag der behalten werden darf)[/FONT]
    [FONT=Arial, sans-serif]An die Behörde zu zahlen bzw. von dieser bei nächster Zahlung einzubehalten: 136,00 €[/FONT]
    Last edited by a moderator: Mar 14, 2010

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