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Dienstwagenregelung

Discussion in 'Arbeit und Bildung' started by BigJohn, Jan 1, 2008.

  1. Dienstwagenregelung


    Der Nutzungsvorteil des Dienstwagens wird bei der Einkommenssteuer als Arbeitslohn angerechnet
    Zuzahlungen zur Anschaffung des Wagens können dann aber als Werbungskosten geltend gemacht werden.
    Benzinkosten können nur dann von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie einzeln in einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden.
    Bundesfinanzhof Az.: VI R 96/04

    Sat.1-Text P510 vom 01.01.2008

    Anmerkung:
    Wenn von einem Fahrtenbuch gesprochen wird, werden EDV- oder PC-geführte Fahrtenbücher oft nicht anerkannt..
    Man sollte sich also rechtzeitig erkundigen, welche Art Fahrtenbuch anerkannt wird.
    Schlimm, wenn man nachher alles per Hand noch einmal schreiben muss
  2. criticalmass

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    AW: Dienstwagenregelung

    Dazu als Update und Hilfe: Es gibt einen Dienstwagenrechner bei Focus, den ich hier mal verlinke (so lange er noch gültig ist)_

    -http://www.focus.de/finanzen/steuern/dienstwagen/dienstwagen_aid_8661.html

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