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DEUTSCHE BAHN - wann wird erstattet?

Discussion in 'Verbraucherschutz' started by ajburk, Feb 1, 2006.

  1. Hi, wo kriege ich detaillierte Informationen über das Recht beim Bahnfahren her? Die Bahn hat mich öfters über den Tisch gezogen. Nachdem gestern mein Kumpel 1 Stunde im ICE Verspätung hatte und einen 10-Euro-Gutschein für eine 90-Euro-Fahrt bekommen hat, ist mir (mal wieder) der Kragen geplatzt. Ich habe mal irgendwo in den Nachrichten gehört, dass die EU einheitliche Entschädigungssummen für öffentliche Bahnunternehmen aufgesetzt hat. Davon bekommt man aber einfach garnichts mit, in den AGBs der Bahn steht auch nichts.
    Die Homepage vom Verbraucherministerium ist ein Witz (es öffnen sich immer nur leere Seiten).

    Weiß jemand weiter?

    Gruß Adri
  2. sowas habe ich auchmal gehört!! oder wenn man durch bahnverschulden den (letzten) anschlussbus verpasst und sich dann ein taxi nimmt!!
  3. moin,


    also soweit ich informiert bin, wird doch der halbe fahrpreis bei mehr als 30 min verspätung erstattet oder nicht?

    mfg
  4. das wäre ja das finanzielle ende der deutschen bahn....
  5. Pressetext der DB:

    ARGUMENTE - Kundencharta im Fernverkehr

    (Berlin, 14. September 2004) Die Deutsche Bahn hat heute in Frankfurt am Main wichtige Details ihrer Kundencharta für den Fernverkehr vorgestellt. Zentrales Thema war die rechtsverbindliche Entschädigung im Verspätungsfall, die Kunden des Fernverkehrs ab dem 1. Oktober erhalten. Dr. Karl-Friedrich Rausch, Vorstand Personenverkehr: "Bei uns steht der Kunde im Mittelpunkt. Aus diesem Grund haben wir die Kundenrechte deutlich verbessert. Wurden bisher unsere Fahrgäste im Fernverkehr bei Verspätungen auf Kulanzbasis entschädigt, besteht künftig ein Rechtsanspruch."

    Die DB-Kunden erhalten damit erstmals eine einheitliche und rechtsverbindliche Zusage auf Entschädigung, wenn ihre Fernverkehrsreise über 60 Minuten verspätet endet und die Bahn für die Ursachen der Verspätung verantwortlich ist. Diese Zusage gilt nicht nur für Verspätungen eines einzelnen Zuges, im Gegensatz zur bisherigen Kulanzregelung umfasst die zukünftige Leistung der Bahn die gesamte Reisekette im Fernverkehr einschließlich eines eventuellen Zugausfalls.

    Der Reisende erhält im Verspätungsfall eine so genannte Gutscheinkarte. Diese wird ihm unmittelbar im Zug oder während der nächsten zwei Tage am Service Point und im DB ReiseZentrum ausgehändigt. Die Gutscheinkarte kann er innerhalb eines Monats zusammen mit der betreffenden Fahrkarte im DB ReiseZentrum oder einer DB Agentur vorlegen. Kauft er sofort eine neue Fahrkarte, wird die Entschädigungssumme mit dem Fahrpreis verrechnet. Andernfalls wird ein Gutschein ausgestellt, der innerhalb von 12 Monaten beim Kauf einer Fahrkarte, BahnCard oder Zeitkarte verrechnet werden kann.

    Der Reisende erhält zwanzig Prozent des für die von der Verspätung betroffenen Strecke bezahlten Fahrpreises als Entschädigung. Der Mindestbetrag liegt bei fünf Euro. Für Kunden mit Zeitkarten und BahnCard 100 bietet die Bahn eine pauschale Entschädigung an, die sich an dem durchschnittlichen Preis einer Fahrt mit diesen Karten orientiert: Zeitkarteninhaber erhalten fünf Euro in der 2. und 7,50 Euro in der 1. Klasse, BahnCard 100-Kunden zehn Euro in der 2. und 15 Euro in der 1. Klasse. Reisende im ICE-Sprinter bekommen zusätzlich bereits nach einer Verspätung von über 30 Minuten den ICE-Sprinter-Aufpreis als Gutschein erstattet (2. Klasse: 10 €; 1. Klasse: 15 €. Für Kunden im Nachtreiseverkehr wird die Entschädigung ab einer Verspätung von über 120 Minuten angeboten.

    Kann der Kunde seine Reise bis 24 Uhr nicht wie geplant fortsetzen, übernimmt die Bahn die Kosten für Taxifahrt oder Übernachtung in Höhe von maximal 80 Euro. Bisher galt diese Regelung erst ab ein Uhr nachts.

    An der Ausarbeitung der Kundencharta haben die Bundesministerien für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft intensiv mitgearbeitet.
  6. schildere der bahn einfach mal was dir passiert ist (schirftlich!) ... idR sind sie äußerst kulant und großzügig was entschädigungen angeht.
  7. AW: DEUTSCHE BAHN - wann wird erstattet?

    Okay und wenn ich denen das schilder, dann werd ich abgespeist am Telefon mit "dafür sind wir nicht zuständig" ; Wie großzügig! *kopfschüttel* Richte Kontaktadressen haste auch nicht wirklich. Und wenn dann verlangt man echt viel Geduld und Verständnis - natürlich von dir als Fahrgast, weil DU ja was dafür kannst und die DB natürlich nicht.

    Man sagt immer wieder "damit muss man rechnen" - soll ich etwa in der Nacht um 2 losfahren um morgens um 8 pünktlich auf der Arbeit evtl. zu erscheinen?

    Frecheit siegt ist das Motto der Deutschen Bahn. Was denken die sich eigentlich.

    Dann darf man sich nicht wundern, wenn die Meisten dann nur noch Auto fahren und die Umwelt schädigen.

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