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Wer ist Weltweit bekannter Rihanna oder marilyn manson
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<p>[quote="Achim069, post: 435558"]Weisst Du wieviele CD´s jeden Tag mit der Post verschickt werden?</p><p>Nein? Lass es mich so Formulieren: Wenn jeder der ne gebrannte CD verschickt ins Gefängniss kommen würde, dann könnten sie Deutschland (oder doch besser gleich Europa???) auch gleich überdachen.</p><p><br /></p><p>Meinst Du da (bei der Post) macht sich einer die Mühe und überlegt sich ob da nu ne CD drin ist und wenn ob das n Orginal oder ne eventuell illegale Kopie ist?</p><p><br /></p><p>Abgesehen davon, gibt es ja noch das Postgeheimnis...</p><p><br /></p><p>Postgesetz §39 Postgeheimniss:</p><p><br /></p><p>(1) Dem Postgeheimnis unterliegen die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter natürlicher oder juristischer Personen sowie der Inhalt von Postsendungen. </p><p><br /></p><p>(2) Zur Wahrung des Postgeheimnisses ist verpflichtet, wer geschäftsmäßig Postdienste erbringt oder daran mitwirkt. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist. </p><p><br /></p><p>(3) Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die Erbringung der Postdienste erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt von Postsendungen oder den näheren Umständen des Postverkehrs zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Postgeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden. Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Postsendungen oder Postverkehr bezieht. Die Anzeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang. </p><p><br /></p><p>(4) Die Verbote des Absatzes 3 gelten nicht, soweit die dort bezeichneten Handlungen erforderlich sind, um </p><p><br /></p><p>1. bei entgeltbegünstigten Postsendungen das Vorliegen tariflicher Voraussetzungen zu prüfen,</p><p>2. den Inhalt beschädigter Postsendungen zu sichern,</p><p>3. den auf anderem Weg nicht feststellbaren Empfänger oder Absender einer unanbringlichen Postsendung zu ermitteln,</p><p>4. körperliche Gefahren abzuwenden, die von einer Postsendung für Personen und Sachen ausgehen.</p><p><br /></p><p>Die Auslieferung von Postsendungen an Ersatzempfänger im Rahmen </p><p>der vertraglichen Vereinbarung mit dem Absender ist zulässig. </p><p><br /></p><p>(5) Mitteilungen über den Postverkehr einer Person sind zulässig, soweit sie erforderlich sind, um Ansprüche gegen diese Person gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen, die im Zusammenhang mit der Erbringung einer Postdienstleistung entstanden sind, oder um die Verfolgung von Straftaten zu ermöglichen, die beim Postverkehr zum Schaden eines Postunternehmens begangen wurden.</p><p><br /></p><p><br /></p><p>So, gelesen? </p><p>Lass Dir gesagt sein was passiert wenn die Post feststellt das Du eine Illegal gebrannte CD verschickst und sie sie zufällig finden weil die Sendung beschädigt wurde.</p><p>Sie packen sie wieder ein und sehen zu das sie sie bei Deiner Freundin abliefern. </p><p><br /></p><p>PS Fällt es auf das ich elf Jahre für den Verein gearbeitet habe?[/quote]</p><p><br /></p>
[quote="Achim069, post: 435558"]Weisst Du wieviele CD´s jeden Tag mit der Post verschickt werden? Nein? Lass es mich so Formulieren: Wenn jeder der ne gebrannte CD verschickt ins Gefängniss kommen würde, dann könnten sie Deutschland (oder doch besser gleich Europa???) auch gleich überdachen. Meinst Du da (bei der Post) macht sich einer die Mühe und überlegt sich ob da nu ne CD drin ist und wenn ob das n Orginal oder ne eventuell illegale Kopie ist? Abgesehen davon, gibt es ja noch das Postgeheimnis... Postgesetz §39 Postgeheimniss: (1) Dem Postgeheimnis unterliegen die näheren Umstände des Postverkehrs bestimmter natürlicher oder juristischer Personen sowie der Inhalt von Postsendungen. (2) Zur Wahrung des Postgeheimnisses ist verpflichtet, wer geschäftsmäßig Postdienste erbringt oder daran mitwirkt. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist. (3) Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die Erbringung der Postdienste erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt von Postsendungen oder den näheren Umständen des Postverkehrs zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Postgeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden. Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Postsendungen oder Postverkehr bezieht. Die Anzeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang. (4) Die Verbote des Absatzes 3 gelten nicht, soweit die dort bezeichneten Handlungen erforderlich sind, um 1. bei entgeltbegünstigten Postsendungen das Vorliegen tariflicher Voraussetzungen zu prüfen, 2. den Inhalt beschädigter Postsendungen zu sichern, 3. den auf anderem Weg nicht feststellbaren Empfänger oder Absender einer unanbringlichen Postsendung zu ermitteln, 4. körperliche Gefahren abzuwenden, die von einer Postsendung für Personen und Sachen ausgehen. Die Auslieferung von Postsendungen an Ersatzempfänger im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung mit dem Absender ist zulässig. (5) Mitteilungen über den Postverkehr einer Person sind zulässig, soweit sie erforderlich sind, um Ansprüche gegen diese Person gerichtlich oder außergerichtlich geltend zu machen, die im Zusammenhang mit der Erbringung einer Postdienstleistung entstanden sind, oder um die Verfolgung von Straftaten zu ermöglichen, die beim Postverkehr zum Schaden eines Postunternehmens begangen wurden. So, gelesen? Lass Dir gesagt sein was passiert wenn die Post feststellt das Du eine Illegal gebrannte CD verschickst und sie sie zufällig finden weil die Sendung beschädigt wurde. Sie packen sie wieder ein und sehen zu das sie sie bei Deiner Freundin abliefern. PS Fällt es auf das ich elf Jahre für den Verein gearbeitet habe?[/quote]
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