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Besteht hier Anspruch auf Kindergeld???

Discussion in 'Verbraucherschutz' started by franklin84, Mar 12, 2007.

  1. Hallo!

    Mal ne Frage, ob für dieses Ausbildungsverhältnis Kindergeldanspruch besteht!??

    Beispiel 2.Lehrjahr:

    6390,00€ Brutto Ausbildungsvergütung
    614,25€ Weihnachtsgeld
    156,00€ Einnahmen nach §§40/40a EStG (steuerfreie Einnahme)
    871,92€ Wohngeld fürs ganze Jahr für 2 Personen und 1 Kind, wird aber auf Konto des Azubis überwiesen

    920,00€ Werbungskosten, da tägl. Fahrstrecke 71km (hin+zurück)


    Beispiel 3.Lehrjahr:

    6990,00€ Brutto Ausbildungsvergütung
    582,75€ Weihnachtsgeld
    156,00€ Einnahmen nach §§40/40a EStG (steuerfreie Einnahme)
    720,00€ Wohngeld fürs ganze Jahr für 2 Personen und 1 Kind, wird aber auf Konto des Azubis überwiesen

    920,00€ Werbungskosten, da tägl. Fahrstrecke 71km (hin+zurück)



    Alles, wenn man alles zusammenzählt kömmt man auf mehr als 7680€/Jahr!
    Haben die Werbungskosten was zu sagen?
    Wie wirkt sich das Wohngeld darauf aus? Oder wird dies gar nicht angerechnet?


    Mfg
  2. senseman

    senseman New Member

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    Meines wissens besteht doch grundsätzlich ein anspruch auf Kinder geld wenn:
    das Kind nicht älter als 25 Jahre alt ist und noch keine abgeschlossene Ausbildung hat.
    Das Einkommen kommt nur dann zum tragen wenn man Bafög beantragen will dann kommt es auf das Einkommen der Eltern an.
  3. Anspruch auf Kinder Gelt hat man wenn das Kind das 25 Lebes jahr nicht überschritten hat,und er darf den satz von 600€uro netto nicht überschreiten

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