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Beschluss bei Aufenthaltsbestimmungsrecht

Discussion in 'Verbraucherschutz' started by Victoria, Oct 12, 2007.

  1. Wichtige Frage:
    Ich habe einen gesetzlichen Beschluss. Ich habe vor einigen Monaten in meiner betreuten Wohnung eines Abends laut geschrien und mich selber geschlagen. Ich hatte einfach Heimweh und wollte nach Hause zurück. Daraufhin wurde von den Betreuern die Polizei gerufen. Als ich die Polizisten sah, wollte ich nicht, dass sie mich in eine Nervenanstalt bringen und habe mich gewährt. Ich habe die Polizisten aus Notwehr und Verzweiflung geschlagen, aber sie haben mich trotzdem in die Nervenanstalt gebracht. Die Zweite Sache, warum ich einen Beschluss habe ist die, dass ich mich bei einer Anhörung vor dem Richter geschlagen und die Akten voller Blut beschmutzt habe.
    Als ich im Krankenhaus lag und total mit Medikamenten "vollgepumpt" war, sodass ich keinen Brief schreiben konnte (mein Zustand hat es einfach nicht zugelassen!) habe ich einen Brief erhalten mit dem Inhalt: Ich kann innerhalb von 2 Wochen Einspruch gegen den Beschluss erheben. Mein Vater hat probiert, die Frist einzuhalten und hat versucht seinen Anwalt einzuschalten, aber der Anwalt war nicht aufzufinden und keiner konnte sagen, wo er sich aufhält. Später haben wir dann erfahren, dass der Anwalt zur Rente gegangen ist.
    In den 2 Wochen hat mein Vater versucht sich mit meiner gesetzlichen Betreuerin in Verbindung zu setzen, aber die war gerade für 2 Wochen in Urlaub. Und so habe ich die Frist verpasst.
    Als ich wieder im Stande war zu schreiben, habe ich eine Beschwerde gegen den Beschluss und einen Antrag auf Betreuerwechsel zum Amtsgericht verfasst. Meine Rechtsanwältin hat mir dann Wochen später geschrieben, das sie die Beschwerde an das Oberlandesgericht geschickt hat. Meine Frage ist jetzt, wie lange das Oberlandesgericht braucht, um die Beschwerde zu bearbeiten??? Oder wer hat Ähnliches erlebt?
    Mit freundlichen Grüssen
    Victoria
  2. ~Engel~

    ~Engel~ Vorsicht BISSIG

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    AW: Beschluss bei Aufenthaltsbestimmungsrecht

    Mh...schwierige Situation, vorallem kann ichs nicht richtig einschätzen, da ich deine "Vorgschichte" nicht kenne! Denn es wohnt nicht jederman betreut! ;)
    Ich vermute jetzt einfach mal, das da eine gewisse Grunderkrankung vorliegt oder? Und wie alt bist du?

    Zu deiner Frage...

    Solche Bearbeitung braucht oft Wochen(Monate), denn du bist ja nicht der einzige, wo was von denen will...also mußt du dich wohl oder übel gedulden!

    Mal ne Frage...ich meine, ich hab ja schon oben geschrieben, das ich deine "Vorgschichte" nicht kenne, aber WARUM lässt du solch ein Behandlung in einer Psychiatrie nicht zu?
    Damit hättest du jedenfalls deutlich bessere Chance, auf ersten Heilung, bzw. Besserung und zweitens zeigt das den Gerichten/Richtern/Amtsärzten/Vormundschaftsrichtern(etc.) deinen guten Willen!
    Das du dich gewehrt und die Polizisten geschlagen hast, entschuldige, das ist nicht normal!
    Sei vernünftig und hol dir richtige Hilfe!

    Was genau steht denn eigentlich in dem Beschluss?

    Nicht bös sein, ist einfach nur mein persönlicher Rat und Gedanke, schon aus Erfahrung(beruflich)! ;)
  3. AW: Beschluss bei Aufenthaltsbestimmungsrecht

    Wenn ein gesetzlicher Vertreter vom Vormundschaftsgericht bestellt ist, gibt es auch eine Vertetung im "Urlaubsfall".
    Notfalls kann man sich direkt ans Gericht wenden.

    Ein gesetzlicher Verter kann immer dann bestellt werden, wenn eine Person nicht oder nur bedingt in der Lage ist, sein Leben ohne Hilfe von Außen zu führen.

    Das OLG wird für eine Sitzung wahrscheinlich einige Monate benötigen, da es ja die "oberste Stelle" ist und dementsprechend "viel zu tun" hat.
    Bei der Sitzung wird das Verfahren wahrscheinlich nachträglich in den "früheren Stand" versetzt, so dass der Widerspruch wieder als fristgerecht eingelegt gelten wird.

    Unabhängig vom Ausgang der Sitzung kann man wohl jetzt schon sagen:
    Nachteilig wird sich der "Widerstand gegen die Staatsgewalt" (Wehren gegen die Mitnahme durch Polizisten) auswirken.
    Mit einer befristeten Heimunterbringung wäre also zu rechnen.

    Doch auch das ist nicht von Dauer.
    In der Regel werden Untersuchungen vorgenommen und nach einiger Zeit wird man wieder in das "betreute Wohnen entlassen".

    Dort entscheidet sich dann durch das Verhalten gegenüber den Mitbewohnern und der Leitern, wann man wieder bereit ist, sein Leben in die eigenen Hände zu nehmen.

    PS: Ich selbst habe 2 Pflegeschwestern (also keine leiblichen Schwestern)
    Die eine hat das betreute Wohnen schon nach kurzer Zeit wieder verlassen können.
    Die andere wohnt heute noch dort, hat geheiratet und ist sehr glücklcih.

    Betreutes Wohnen muss also nichts Negatives sein.

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