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Frage Auto Verkaufen - Auto Kaufen

Dieses Thema im Forum 'Hartz 4' wurde von tommi gestartet, 7 März 2010.

  1. tommi

    tommi New Member

    Hallo,

    als Selbständiger/Kleinunternehmer beziehe ich derzeit ALG II (ca. 300 EUR),
    da mein Einkommen nicht für meinen Lebensunterhalt ausreicht.

    Mein Auto (nicht als Firmenwagen angemeldet), EZ 2000, 130.000 km möchte ich
    für 5.000 EUR verkaufen, was mir ja vom Amt als Einkommen angerechnet wird?

    Mein Vater würde mir sein Auto, EZ 2004, 130.000 km - Zeitwert ca. 8.000 EUR
    für 5.000 EUR verkaufen.

    Der um 3.000 EUR höhere Wert würde mir doch dann als Schenkung angerechnet
    werden? Andernfalls würde ein Kaufvertrag über 8.000 EUR ja voraussetzen,
    dass ich die 3.000 EUR abzahlen kann, was ja nicht der Fall ist.

    Gibt es eine Lösung für mein Problem?

    Vielen Dank im Voraus!

    Tommi
    Last edited by a moderator: 14 März 2010
  2. wolle

    wolle ...ist locker!

    AW: Auto Verkaufen - Auto Kaufen

    Lies mal hier; Hartz-IV-Empfänger dürfen außerdem ein „angemessenes” Auto besitzen, ohne dass sich das auf ihre Unterstützung auswirken muss. Darunter fällt nach Ansicht der Kasseler Richter ein gebrauchter Wagen im Wert von maximal 7.500 Euro.
    Quelle: http://www.kbwn.de/html/hartz_iv.html (etwa mittig scrollen)
  3. Neelix1965

    Neelix1965 German "Soapboxer"

    AW: Auto Verkaufen - Auto Kaufen

    Hallo,
    ich bin kein Experte - nur ein Mit-Hartz4-ler und würde dir zu Folgendem raten:

    • Da du ALG2 beziehst, ist es sehr gut möglich, dass du Beratungskostenbeihilfe erhältst (Den Antrag beim Amtsgericht stellen).
      Sobald du eine positive Antwort erhältst, kostet dich die Beratung bei einem Anwalt einmalig (ca.) 10 €.
    • Damit suchst du dir einen Anwalt für Sozialrecht/Hartz 4 und lässt dich beraten.
      • Wie wäre es (z.B.) wenn du deinen bisherigen Wagen deinem Vater als "Anzahlung" vertraglich übergibst und nur noch den Rest draufzahlst.
        Was dein Vater mit dem Wagen dann macht geht dich ja nichts mehr an.
      • Knackpunkt bei der Geschichte könnte euer Verwandtschaftsverhältnis sein (siehe: http://forum.hilfe-forum.eu/threads/494534-Fiktiver-Lohn-bei-Nebenjob-–-Grundlage-und-Tipps) ... auch wenn (natürlich!) nicht offiziell.
        Das wäre eine Frage die du mit dem Anwalt klären solltest.
    • Falls der Verkäufer (dein Vater) einen höheren Preis verlangt - was normal wäre beim Akzeptieren eines Wagens als Anzahlung - bestünde (unter Umständen - käme auf die Begründung und deine Sachbearbeiter an!) die Möglichkeit diesen Mehraufwand über einen Antrag auf §23 SGB2 als Darlehen zu erhalten.
      http://www.lumrix.de/gesetze/sgb2/23.php - Problem: Dies ist eine KANN-Regelung: Die Behörde kann deiner Argumentation und deinem Antrag zustimmen ... muss aber nicht! Meißt wird dieser Paragraf für Heiz-/Stromkostennachzahlungen benutzt.
      Wenn deinem Antrag zugestimmt werden würde - erhältst du die Leistung als Darlehen, welches mit max. 10% deines Regelsatzes (ca. 39 €) von der Behörde durch Einbehalt "zurückgeführt" (getilgt) wird.
  4. tommi

    tommi New Member

    AW: Auto Verkaufen - Auto Kaufen

    Herzlichen Dank für Eure Antworten !

    Der Tip mit der Beratungskostenbeihilfe ist sehr gut. Ich werde
    mal einen Antrag stellen.

    Ich könnte die Angelegenheit ja auch mal gegenüber meinem
    Sachbearbeiter schildern oder würdet Ihr davon abraten?

    Gruß
    Tommi
  5. Neelix1965

    Neelix1965 German "Soapboxer"

    AW: Auto Verkaufen - Auto Kaufen

    Wenn du ein gutes Verhältnis zu ihm hast - wäre das schon möglich. Aber wenn er den Eindruck gewinnen würde, du versuchst "Sozialbetrug" wäre er verpflichtet dagegen vor zu gehen.

    Sicherer ist es erst mit dem Anwalt zu sprechen. Der kann dir sagen was, warum, wie, wann möglich oder eben nicht möglich ist - ohne dass du deshalb schon Probleme oder wegen "fiktivem Einkommen" (eigene Wortschöpfung) einen geänderten Auszahlungsbescheid oder Rückzahlungsaufforderung bekommst.

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